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Herr Dr. Pfahl bringt die Anregung ein und begründet diese.
Herr Arnold bezweifelt, dass die Verwaltung die erforderlichen freien Kapazitäten für eine derartige Detailplanung habe. Er verweist auf die bereits vor 10 Jahren geführte Debatte, die Verkehre aus dem Altdorf herauszuhalten. Er warne ausdrücklich davor, da dies gleichbedeuten mit dem Abhängen der kleineren Straßen sei. Eine Entlastung der Hauptverkehrsstraßen durch die sog. Schleichverkehre sei mitunter notwendig.
Herr Dr. Pfahl bekräftigt, dass es bei dem Antrag ausschließlich um die Pendlerverkehre gehe und nicht um Zu- und Abfahrten der Anlieger. Insbesondere werde der Bedarf in der Hannoverschen Straße gesehen. Die Maßnahme könne gut mit der anstehenden Lärmkartierung für Zentral - Weende und Nord Weende verknüpft werden. Im Übrigen widerspricht er Herrn Arnold hinsichtlich verfügbarer Kapazitäten, die Einschätzung solle man der Verwaltung überlassen.
Herr Arnold ergänzt, dass die Lärmkartierungsbroschüre falsche Lärmdarstellungen beinhalte. Im Übrigen beschäftige die alte B 3 (Hannoversche Straße) den Ortsrat seit dem Bau der neuen B3.
Herr Berger fügt hinzu, dass vielmehr die Gefahrenzonen in der Hannoverschen Straße entschärft werden müssten, z.B. durch die Verlängerung der Fußgängerampelschaltungen. Der Ortsrat beschließt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen. Die Verwaltung wird gebeten,
1. für das Gebiet „Zentral - Weende“, die Wegebeziehungen sowie die Verkehre aus bzw. nach Norden und Süden sowie aus dem Stadtgebiet zu ermitteln 2. vor diesem Hintergrund verkehrliche und verkehrslenkende Maßnahmen zu entwickeln mit dem Ziel, möglichst Durchgangsverkehre in diesem Bereich zu vermeiden und zur Verlagerung dieser Verkehre auf die B 27, die neue B 3 und somit zur Verkehrsberuhigung in Zentral – Weende beizutragen.
Eine Verkehrsberuhigung der Hannoverschen Straße sowie des gesamten Durchfahrtsgebietes ist zu überprüfen. Diese Planungen sind zeitnah zu erstellen und im Ortsrat Weende/Deppoldshausen vorzustellen. |
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