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Ratsherr Dr. Schleuß erläutert kurz die Intention des aus dem Rat überwiesenen Antrages. Es sei positiv, dass die Verwaltung den Unterausschuss öffentlich darstellen werde.
Bürgermeister Holefleisch legt dar, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz lediglich den Begriff der „Ausschüsse“ kenne. Somit sei seiner Ansicht nach das in den einschlägigen Paragraphen festgelegte Verfahren für Unterausschüsse ebenso anzuwenden. Das sehe er derzeit nicht umgesetzt. Des Weiteren seien Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich und für den Fall, dass ein Ausschuss stets nichtöffentlich tage, sei dies in der Geschäftsordnung zu verankern. Er fordere eine dahingehende Überarbeitung der Vorlage.
Bürgermeister Holefleisch weist darauf hin, dass gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weder der „Unterausschuss Weststadt“ sich selbst, noch der Rat ihm, eine Geschäftsordnung geben könne. Vielmehr gelte die bestehende Geschäftsordnung des Rates und insofern sei die so genannte „Verfahrensordnung“ des Ausschusses, d.h. bspw. die Bestimmung des Vorsitzes etc., rechtswidrig.
Beigeordnete Behbehani begrüßt grundsätzlich die Transparenz auch bei Unterausschüssen. Jedoch seien die Aufgaben eines Unterausschusses genauestens zu betrachten. Der Unterausschuss Betriebskostenzuschüsse sei seinerzeit bewusst nichtöffentlich eingerichtet worden, da aufgrund der Inhalte Nichtöffentlichkeit geboten sei.
Beigeordneter Nier sieht bei der Beteiligung der kleineren Fraktionen Probleme, so sei es für diese beispielsweise schwer an Protokolle zu kommen.
Frau Leuner-Haverich legt dar, dass aus Sicht der Verwaltung mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage die Intention des Antrages erledigt sei. Sofern darüber hinaus gehender Klärungsbedarf grundsätzlicher Art bestehe, könne dies unabhängig von diesem Antrag erörtert werden. Zudem solle die Thematik dann im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Ratsfrau Oldenburg spricht sich ebenfalls dafür aus, bezüglich der Grundvoraussetzungen bei Unterausschüssen Überlegungen, bspw. bezüglich der Öffentlichkeit der Sitzungen, zu diskutieren.
Herr Kaiser verdeutlicht, dass sich der Rat den Unterausschuss gegeben bzw. eingerichtet habe. Insofern Änderungswünsche bestehen, setze die Verwaltung diese gerne um.
Beigeordnete Behbehani erläutert die Gründe, die zu der Nichtöffentlichkeit von Unterausschüssen oder Arbeitskreisen führten. Aufgrund sensibler Inhalte sei dies unerlässlich. Die Ergebnisse z. B. des so genannten „Unterausschusses Betriebskostenzuschüsse“ würden jedoch in öffentlichen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses dargestellt. Auch die Besetzung des Gremiums sei im Jugendhilfeausschuss mehrfach diskutiert worden.
Sodann verständigt sich der Ausschuss darauf, den Antrag für erledigt zu erklären. Die grundsätzliche Thematik werde in den jeweiligen Fachausschüssen erörtert.
Die öffentlichen Informationen des Unterausschusses „Sanierungsgebiet westlich Maschmühlenweg“ (Einladungen, ggfls. Vorlagen, Protokolle) werden zukünftig im Ratsinformationssystem der Stadt Göttingen erfasst und auf www.goettingen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt. Öffentliche Informationen zukünftiger, vergleichbarer und nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz mögliche Gremien sollen ebenfalls veröffentlicht werden. Einer Beschlussfassung durch den Rat bedarf es nicht.
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