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15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für allg. Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

              Herr Kuhlmann berichtet von der Katzenkastrationsaktion, an der sich 14 Tierärzte beteiligt haben und bei der insgesamt 103 Tiere kastriert wurden. Es stünden derzeit keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung, man werde die Aktion jedoch zu gegebener Zeit wiederholen.

 

              Herr Kuhlmann bezieht sich auf die unlängst veröffentliche Umfrage zur Höhe der Verwarngelder in Kommunen. Da die Abfrage unpräzise war, seien die Antworten der befragten Kommunen auf unterschiedlichen Grundlagen erfolgt. Dadurch seien Vergleiche der Kommunen nicht zulässig. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen (Verwarngelder, Bußgelder, Gebühren) befinde sich Göttingen im mittleren Feld des Rankings.

 

Beigeordnete Behbehani erkundigt sich, inwiefern die heren Bußgelder ab 01.04.2013 Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Stadt haben werden und regt an, zu überprüfen, inwiefern die höheren Bußgelder Auswirkungen auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer haben.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass die Entwicklung abzuwarten sei. Möglicherweise sei mit einer Erhöhung der Einnahmen durch Verwarn- und Bußgelder zu rechnen. Er weist darauf hin, dass Verwarngelder in Bezug auf den verursachten Verwaltungsaufwand oftmals nicht kostendeckend seien. Die Bußgelder seien bundeseinheitlich im Bgeldkatalog festgelegt, die Stadt habe auf die Höhe keinen Einfluss.

 

Auch Nachfrage von Frau Krumehrt Herr Kuhlmann aus, dass Kontrollen des fließenden Verkehrs der Polizei obliegen und nicht allein vom städtischen Ordnungsamt erfolgennnen. Es seien jedoch weiterhin gemeinsame Kontrolltermine mit der Polizei geplant.

 

Auf die Frage des Herrn Dr. Schleuß erklärt Herr Kuhlmann, dass Geldbußen bis zu 35,00 € Verwarngelder seien, darüber hinaus handele es sich um Bußgelder. Verwarn- bzw. Bußgelder würden nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer ausgesprochen, sondern z. B. auch für Radfahrer.

 

?                     Frau ller weist auf die Broschüre „Der Minijob“ hin. Diese sei im Internet und im Gleichstellungsbüro erhältlich.

 

?                     Frau ller berichtet von dem Mentoringprogramm „Fit für hrung“, das im Mai beginne. Erstmals seien auch nnliche Nachwuchskräfte angesprochen, so dass insgesamt vier weibliche und zwei nnliche Mitarbeiter teilnehmennnen. Das Auswahlverfahren laufe derzeit.

 

 
 

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