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Herr Oberbürgermeister Meyer erklärt, dass es zum Verständnis der Planungen wichtig sei, sich die Genese dieses Projektes in Erinnerung zu rufen. Er wolle daher die Gelegenheit nutzen, die Entstehungsgeschichte nochmals darzulegen. Im Jahr 2006 hätten die Träger des Institutes für den wissenschaftlichen Film (IWF) entschieden, die öffentliche Förderung einzustellen. Die Stadt habe sich in der Folge auf vielfältigen Ebenen engagiert, um einen Weiterbetrieb sicherzustellen. Leider hätten diese Bemühungen nicht zum Erfolg geführt, so dass das Institut leider geschlossen worden sei; insbesondere der Verlust von 55 z.T. hochqualifizierten Arbeitsplätzen sei aus Sicht der Verwaltung schmerzlich. 2007 sei dann ein sog. Abwicklungsplan erlassen worden. Der für die Abwicklung des Institutes bestellte Liquidator habe bereits sehr früh erklärt, die Gesamtfläche – incl. des Kleingartengeländes – veräußern zu wollen. Diese Vorgehensweise sei von der Verwaltung kritisiert worden. Die Stadt habe deutlich gemacht, dass sowohl die Kleingärten, als auch die Wegeverbindung (oberer Habichtsweg) erhalten werden müssten; lediglich die restliche Fläche hätte einer Bebauung zugeführt werden sollen. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung Überlegungen angestellt, die Fläche selbst zu erwerben, um die weitere Entwicklung steuern zu können. Das diesbezügliche Angebot der Stadt sei jedoch vom Liquidator abgelehnt worden; insbesondere habe der Liquidator einen Verkauf des Kleingartengeländes zu einem dieser Nutzung entsprechenden Preis abgelehnt, sondern auch hier Baulandpreise gefordert. Der Liquidator habe dann den Kontakt zum jetzigen Investor hergestellt. Dieser habe das gesamte Areal erworben. Der vereinbarte Kaufpreis sei jedoch im Verhältnis zur bebaubaren Fläche relativ hoch gewesen, da mit dem Kleingartengelände ein großer Teil des Kaufgrundstückes einer baulichen Nutzung entzogen gewesen sei. Dies könne nur durch eine vergleichsweise hohe bauliche Dichte auf der verbleibenden Baufläche kompensiert werden. Er verweise jedoch darauf, dass auch bereits an anderer Stelle Konversionsflächen mit einer vergleichbaren Dichte bebaut worden seien – so z.B. am Windausweg.
Im Februar habe dann der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für das erforderliche Bauleitplanverfahren gefasst. Die Ziele und Zwecke der künftigen Planung seien hierbei umfänglich erläutert worden; der Fokus habe auf der Entwicklung eines Wohngebietes und dem Erhalt der Grünstrukturen gelegen. Auf dieser Grundlage seien dann Rahmenbedingungen formuliert worden. Auf der Basis dieser Rahmenbedingungen sei dann ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt worden. An diesem Verfahren hätten sich vier renommierte Büros beteiligt. Das Ergebnis dieses Verfahrens liege nunmehr vor. Er räume ein, dass das gestalterische Konzept u.U. nicht auf ungeteilte Zustimmung stoße, wolle in diesem Zusammenhang jedoch auch deutlich machen, dass die letztendliche Entscheidung über Art und Maß der baulichen Nutzung beim Rat der Stadt Göttingen liege. Durch das gewählte Verfahren werde die Satzungshoheit des Rates mithin in keinster Weise beeinträchtigt. Im Ergebnis plädiere er dafür, das Bebauungsplan-Verfahren jetzt fortzuführen und entsprechende Entscheidungsvorschläge für die politischen Gremien zu erarbeiten. Er könne die Intention des Antrag der Bündnis 90/ Die GRÜNEN-Fraktion, die bisherigen Planungsergebnisse zu verwerfen und sozusagen wieder „von Null“ zu beginnen, nicht nachvollziehen. Dies gelte insbesondere, weil man sich planungsrechtlich derzeit ohnehin nur auf der Ebene des Aufstellungsbeschlusses befinde. Die Verwaltung werde einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten und in einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen vorstellen.
Sodann bringt Herr Holefleisch den Antrag seiner Fraktion ein und erläutert diesen; an dieser Stelle dürften nicht nur hochpreisige Wohnangebote entstehen. Ziel des weiteren Verfahrens müsse es sein, einen respektvollen Umgang mit der umgebenden Bebauung und den nachbarschaftlichen Interessen zu erreichen.
Herr Dienberg erklärt, dass die Verwaltung bereits im Vorfeld der Beratungen deutlich gemacht habe, zu Modifikationen der im September im Ausschuss vorgestellten Planungen bereit zu sein. Er wolle zugleich jedoch auch deutlich machen, dass er den im Antrag der Bündnis 90/ Die GRÜNEN-Fraktion enthaltenen Vorwurf, die Verwaltung habe eigenmächtig und „unter Umgehung der Ratsgremien“ gehandelt, deutlich zurückweise. Die Verwaltung habe den Ausschuss Ende Februar über die Rahmenbedingungen für das künftige Gutachterverfahren in Kenntnis gesetzt und die Anregungen des Ausschusses in die Ausschreibung übernommen. Ferner seien im Preisgericht sämtliche Fraktionen vertreten gewesen. Er räume ein, dass bei künftigen Vorhaben die Rahmenbedingungen für derartige Verfahren ggfs. frühzeitiger und öffentlich diskutiert werden könnten. Er wolle jedoch auch darauf hinweisen, dass der Investor frühzeitig die Öffentlichkeit gesucht habe. Im Oktober seien die Planungen im Rahmen einer kleinen Ausstellung vor Ort öffentlich präsentiert worden; hierzu seien ausdrücklich auch die Anlieger eingeladen gewesen.
Aus Sicht von Herrn Klatt sei es wichtig gewesen, dass Herr Oberbürgermeister Meyer den Verfahrensstand nochmals verdeutlicht habe. Er bitte alle Beteiligten zu berücksichtigen, dass derzeit noch kein Bebauungsplanentwirf vorliege. Ferner weise er darauf hin, dass zentrale Forderungen – der Erhalt der Kleingärten, der Erhalt der Wegeparzelle sowie der Schutz der Grünstrukturen – auch durch die vorgelegten Entwürfe nicht gefährdet würden.
Herr Güntzler gibt zu bedenken, dass der konkrete Verfahrensstand ggfs. öffentlich nicht hinreichend deutlich kommuniziert worden sei. Zudem liege – obschon man sich verfahrensrechtlich erst ganz am Beginn des Verfahrens befinde – bereits ein sehr detaillierter Plan vor, so dass in der Bevölkerung der Eindruck entstanden sei, die konkrete Realisierung stünde bereits fest. Seines Erachtens habe das bisherige Vorgehen dazu geführt, eine eine entsprechende Erwartungshaltung auf Seiten des Investors zu erzeugen. Künftig müssten daher die Rahmenbedingungen für ein Wettbewerbsverfahren frühzeitig öffentlich diskutiert werden. Dass an dieser Stelle Geschosswohnungsbau entstehen solle, sei im Übrigen unstrittig; die künftigen Baukörper müssten sich jedoch in die umgebende Bebauung einfügen. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Verkehr verträglich abgewickelt werden könne. Er stimme mit dem Oberbürgermeister allerdings dahingehend überein, dass der Tenor des vorb. Antrages, wonach die bisherigen Planungen in toto verworfen werden sollten, in dieser Form nicht akzeptabel sei. Zudem enthalte der Antrag eine unrealistische Mietpreisbindung. Er lehne den Antrag in dieser Form daher ab. Diese Ablehnung beziehe sich auch ausdrücklich auf den Vorwurf, die Verwaltung habe an den Ratsgremien vorbei gehandelt.
Herr Rafie erläutert, dass das Gesamtgrundstück eine Fläche von rd. 32.500 qm umfasse; hiervon entfielen rd. 10.500 qm auf das Kleingartengelände. Er akzeptiere, dass dieses für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehe. Allerdings habe diese Nutzungseinschränkung leider keinen Einfluss in die Kaufpreisbildung seitens des Liquidators gefunden. Der Kaufpreis sei v.a. aufgerufen worden, um mit den Erlösen die Insolvenz des IWF abzuwenden und damit die Verbindlichkeiten des Institutes möglichst zu erfüllen. Insofern habe hinsichtlich des Preises auf Seiten des Liquidators wenig Verhandlungsbereitschaft bestanden. Ein geringerer Preis wäre überdies mit den Trägern dieser „Blaue-Liste-Einrichtung“ – mithin mit dem Bund und 10 Bundesländern – abzustimmen gewesen. Er bitte vor dem Hintergrund dieser Preisbildung um Verständnis dafür, dass eine hohe bauliche Dichte auf dem eigentlichen Baugrundstück erforderlich sei.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung seien dann Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren formuliert worden. Hiernach sei eine straßenbegleitende – zum Nonnenstieg ausgerichtete – Bebauung mit möglichst hoher energetischer Effizienz vorgesehen. Der Stellplatzschlüssel solle 1,5 betragen; das kommunale Einzelhandelskonzept sei zu beachten gewesen. Die bestehenden Grünstrukturen sollten erhalten werden. Auf der Basis dieser Rahmenbedingungen sei dann das Wettbewerbsverfahren durchgeführt worden. Das Preisgericht habe sich einmütig für den Entwurf des österreichischen Büros Dietrich-Untertrifaller ausgesprochen. Als Nachnutzung sei vorrangig eine Wohnnutzung vorgesehen.
Er lege Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem Investorenkonsortium um keinen Fond, sondern weitestgehend um regionale Firmen handele. Neben zwei österreichischen Investoren seien hier seine eigene Immobilienfirma (Gulz & Partner) sowie die Fa. Rode-Bau/Rosdorf und die Baumbach-Baugesellschaft/ Friedland vertreten. Es werde eine langfristige Investitionsstrategie verfolgt. Gerade wegen dieses regionalen Bezuges lege er auch ausdrücklich Wert auf den Dialog mit den Anwohnern. Er bedaure allerdings, dass zur öffentlichen Präsentation der Entwürfe lediglich vier Anwohner erschienen seien. Er wolle heute nochmals deutlich machen, dass er zu Kompromissen auch weiterhin bereit sei; das Wettbewerbsergebnis sei insofern nicht apodiktisch zu verstehen, müsse aber auch weiterhin als Leitschnur dienen.
Sodann erläutert Herr Untertrifaller die Planungen für das Areal im Detail: Das Grundstück sei durch einen Höhensprung im Wesentlichen zweigeteilt: Auf dem größeren süd-westlichen Bereich sollten sieben pentagonale Baukörper errichtet werden, auf dem oberen – nord-östlichen Grundstücksteil – seien 3 etwas kleinere, rechteckige Baukörper geplant. Geplant seien Baukörper mit vier Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Die Stellplätze sollten unterirdisch in einer Tiefgaragenanlage angeordnet werden; derzeit plane man mit einem Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen/ Wohneinheit. Ggfs. könnten – um die Verkehrsströme zu entzerren - bis zu vier Tiefgaragenzufahrten zum „Nonnenstieg“ realisiert werden. Von den sieben Gebäuden der unteren „Terrasse“ sollten vier entlang der Straße „Nonnenstieg“ angeordnet werden. In diesen vier Gebäuden seien im Sockelgeschoss auch kleinere Gewerbeflächen vorgesehen. Er wolle jedoch deutlich machen, dass Einzelhandel nur als ergänzende Nutzung vorgesehen sei; separate Baukörper seien hierfür ausdrücklich nicht geplant. Der Investor werde hierbei im Übrigen das Kommunale Einzelhandelskonzept einhalten. Die Erschließung solle ausschließlich über den Nonnenstieg erfolgen; eine Erschließung über den Habichtsweg solle ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Der Baumbestand auf dem Vorhabensgrundstück könne zum ganz überwiegenden Teil erhalten bleiben; die unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume würden sämtlich erhalten bleiben. Die umgebenden Freiflächen sollten als halboffene Parklandschaft gestaltet werden. Ziel des Vorhabens sei es, durch die Erstellung kompakter Baukörper eine maßvolle Innenverdichtung im Sinne eines minimierten Flächenverbrauchs und eines möglichst geringen ökologischen Fußabdruckes zu realisieren. Er wolle deutlich machen, dass es sich hier deutlich nicht um eine „Betonarchitektur handele.
Herr Dienberg erklärt, dass sich an die bisherigen Arbeitsschritte nunmehr die Erarbeitung eines für alle Seiten akzeptablen Konzeptes anschließen müsse. Er räume ein, dass die heutigen Planungen erstmals in öffentlicher Ausschuss-Sitzung vorgestellt worden seien – diese Planungen seien allerdings bereits seit Oktober öffentlich zugänglich und bereits im Rahmen der Präsentation im IWF-Gebäude vorgestellt worden.
----- Sodann unterbricht Herr Henze die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Herr Lüchtrat kritisiert, dass die Rahmenbedingen dieses Projektes früher hätten öffentlich diskutiert werden müssen. Herr Wolf schließt sich dieser Kritik an.
Frau Gregorius erklärt, dass im Februar 2012 im Bauausschuss zwar im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss dargelegt worden sei, dass hier Geschosswohnungsbau entstehen solle; eine derart verdichtete Bebauung sei seinerzeit jedoch nicht abzusehen gewesen. Sie sei von den vorgestellten Entwürfen enttäuscht.
Herr Zierkel kritisiert, dass im Rahmen der öffentlichen Präsentation der Entwürfe vom Investor keinerlei Bereitschaft signalisiert worden sei, z.B. auf ein Geschoss zu verzichten. Herr Henze bittet zu berücksichtigen, dass sich eine hohe bauliche Dichte quasi zwangsläufig aus dem Kaufpreis ergebe. Herr Rafie ergänzt, dass die künftige Geschossflächenzahl auf der Grundlage der Rahmenbedingungen des Wettbewerbsverfahrens kalkuliert worden sei. Selbstverständlich müsse die endgültige Entscheidung durch den Rat getroffen werden, die grundsätzlichen Aussagen zur baulichen Dichte seien den Jury-Mitgliedern jedoch bekannt gewesen. Herr Dienberg erläutert, dass die in den Unterlagen benannte Geschossflächenzahl von 1,2 mit einem „Allgemeinen Wohngebiet“ kompatibel sei. Eine derartige bauliche Dichte sei im Stadtgebiet durchaus nicht unüblich.
Nach Ansicht von Herrn Zierkel hätte die Stadt – um ihre Planungshoheit tatsächlich wahrzunehmen – noch vor Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens zunächst einen Bebauungsplan erlassen müssen.
Herr Güntzler begrüßt es, dass hinsichtlich der konkreten Planungen sowohl von Seiten der Verwaltung, als auch von Seiten des Investors Verhandlungsbereitschaft signalisiert worden sei. Er wolle jedoch nochmals deutlich machen, dass sich die Planungen zuvörderst an den Belangen der Stadt ausrichten müssten. Andererseits dürften die Anforderungen an den Investor jedoch nicht so hoch geschraubt werden, dass sie einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkämen. Die Bürgerinitiative müsse in diesem Zusammenhang akzeptieren, dass an dieser Stelle Geschosswohnungsbau entstehe. I.Ü. wolle er dem Investor an dieser Stelle dafür danken, dass dieser v.a. regionale Unternehmen einbinde.
Herr Holefleisch kritisiert, dass die Fraktionen hinsichtlich des Wettbewerbsverfahrens nicht in toto, sondern nur über die Jury-Mitglieder eingebunden gewesen seien. Er kritisiere ferner die Kaufpreisbildung seitens des Liquidators. Seines Erachtens hätte der Kaufpreis für das Kleingartengelände reduziert werden müssen. Zudem handele es sich beim IWF um eine öffentliche Einrichtung, so dass auch bei deren Abwicklung öffentliche Interessen nicht außer Betracht gelassen werden dürften.
Frau Walbrun beklagt die vergleichsweise dichte Bauweise und die geplante Gebäudehöhe. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Grünstruktur erhalten werde und sich die Baukörper gestalterisch in die Umgebung einpassten.
Herr Humke erklärt, keinerlei Zustimmung zu dem Projekt erteilen zu wollen, sofern hier ausschließlich die Schaffung hochpreisigen Wohnraums geplant sei. Er verweise hierzu auf die Erfahrungen mit dem Kaufland-Areal. Im Vorfeld sei hier die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum versprochen, letztendlich in dieser Form jedoch nicht realisiert worden. Im Ergebnis plädiere er dafür, dass die Entscheidung über die künftige Bebauung nicht nur nach betriebswirtschaftlichen oder gestalterischen Gesichtspunkten getroffen werden dürfe, sondern dass auch soziale Aspekte Berücksichtigung finden müssten.
Frau Behbehani bittet um Auskunft, wie die Marktgängigkeit der geplanten Wohnungen eingeschätzt werde. Herr Rafie erläutert, dass mit flexiblen Wohnungszuschnitten geplant werde. Sämtliche Wohnungen würden selbstverständlich barrierefrei sei. Er räume gerne ein, dass hier durchaus ein gehobener Standard geplant werde; er wende sich jedoch gegen den Vorwurf, es handele sich hier um Wohnungen im Hochpreissegment. Insgesamt werde die Marktgängigkeit als gut eingeschätzt.
Frau Gregorius fordert, dass die bisherigen Planungen vollständig neu überdacht würden. Sie bezweifle allerdings, dass dies auch erfolge. ----- Herr Holefleisch erklärt, den Antrag seiner Fraktion zunächst zurückzustellen.
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