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Herr Suermann erläutert, die Verwaltung schlage vor, die „Richtlinie für die Auswahlverfahren in der Stadt Göttingen“ zu überarbeiten und in dem Zuge zu prüfen, welche Regelungen an ein System anonymisierter Bewerbungen angepasst werden sollen.
Das von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Verfahren wird von mehreren Mitgliedern des Ausschusses befürwortet.
Der Ausschuss stimmt einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu: Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeinsam mit den Personalvertretungen erarbeitete „Richtlinie für die Auswahlverfahren in der Stadt Göttingen“ vom 07.10.1998 (Anlage) zu aktualisieren und im Zuge dessen zu prüfen, welche Regelungen zwecks Durchführung einer versuchsweisen Erprobung anonymisierter Bewerbungen abzuändern wären. Hierbei ist die zuständige Personalvertretung entsprechend zu beteiligen. Der Personalausschuss soll möglichst bereits im 2. Quartal 2013 über entsprechende Ergebnisse unterrichtet werden.
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