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Herr Dienberg verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die entsprechende Diskussion in der Ausschuss-Sitzung vom 22.11.12. Der Ortsrat Holtensen sei mittlerweile beteiligt worden; dieser habe der Vorlage am 22.01.13 zugestimmt. Der Umweltausschuss werde in der kommenden Woche beteiligt werden.
Herr Nier verweist darauf, dass der Rat die Verwaltung bereits mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt habe; vor diesem Hintergrund halte er das hier in Rede stehende Verfahren für kontraproduktiv. Herr Dienberg verweist darauf, dass eine komplette Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Erarbeitung der hierfür erforderlichen Gutachten und ergänzenden Planungen ein vergleichsweise aufwändiges und zeitraubendes Verfahren sei. Es könne wohl kaum zielführend sein, während dieser Zeit das „Tagesgeschäft“ nicht weiter zu betreiben. Bei der in der Vorlage benannten universitären Nutzung handele es sich um eine langfristige Nutzungsperspektive; eine konkrete universitäre Nutzung sei derzeit nicht geplant. Gleichwohl solle jetzt reagiert werden, und nicht erst das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes abgewartet werden.
Auf Nachfrage von Herrn Nier erklärt Herr Dienberg, dass die Planungen mit der Universität abgestimmt worden seien.
Herr Nier kritisiert grundsätzlich den zunehmenden Flächenverbrauch. Herr Dienberg verweist darauf, dass die Stadt Göttingen dem Thema „Innenverdichtung“ eine hohe Bedeutung beimesse und durch zahlreiche Konversionsprojekte den Flächenverbrauch im Außenbereich bereits minimiere. Herr Holefleisch teilt diese Ansicht. Im Übrigen dürfe die Frage des Flächenverbrauchs nicht nur bezogen auf die jeweilige Kommune diskutiert werden. Es könne durchaus sinnvoll sein, zusätzlich Flächen zu versiegeln, wenn dadurch wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen und Pendlerverkehre entsprechend vermieden würden.
Herr Nier meldet Beratungsbedarf an. Herr Eilert hingegen erklärt, die Vorlage auch bereits in der heutigen Sitzung beschließen zu können. Allgemein bestehe ein hoher Bedarf an Flächen für wissenschaftliche Einrichtungen. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einmütig bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung:
Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen „Nördlich Elliehausen“ gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Änderung des Flächennutzungsplanes das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
3. Ziele und Zwecke der Planung: ? Planerische Vorbereitung von noch landwirtschaftlich genutzten Flächen für die langfristige Siedlungsentwicklung Göttingens ? Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Universität – Wissenschaftliche Einrichtungen“
4. Geltungsbereich: Der Änderungsbereich liegt im nordwestlichen Stadtgebiet, in der Gemarkung Holtensen, nordwestlich der Autobahn bzw. Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen. Er wird im Westen und Norden begrenzt von der Stadtgebietsgrenze zu Bovenden, im Osten von der Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen, im Süden von der Gemarkungsgrenze zu Elliehausen. Die Fläche beträgt ca. 30 ha. |
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