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Herr Uhlig erläutert die mit der Ladung versandte Vorlage. Inhaltlich könne er weitestgehend auf die seinerzeitige Diskussion im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses verweisen. Der Aufstellungsbeschluss sei bereits am 15.06.2011 durch den Rat gefasst worden; zugleich sei die Umlegung angeordnet worden.
Im Rahmen der bisherigen Diskussion sei – insbesondere im Ortsrat – die Frage der Entwässerung thematisiert worden. Seinerzeit sei noch nicht abschließend geklärt gewesen, ob die Entwicklung des neuen Baugebiets zurückstehen müsse, bis eine grundlegende Sanierung des Entwässerungssystems in Holtensen erfolgt sei. Inzwischen stehe jedoch fest, dass im neuen Baugebiet ein Regenrückhaltebecken realisiert werden müsse und insofern eine Verschärfung der Entwässerungssituation bei Starkregenereignissen nicht zu befürchten sei. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans halte grundsätzlich an dem schon beim Aufstellungsbeschluss vorgestellten städtebaulichen Entwurf fest, solle jedoch nunmehr auch die Bebauung mit Doppelhäusern ermöglichen. Der Entwurf sehe derzeit rd. 30 Bauplätze vor.
Der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) sei mit den Stadtwerken Göttingen diskutiert worden. Insgesamt sei der Wärmebedarf des Quartieres – auch durch den Einsatz zeitgemäßer Dämmtechniken – jedoch so gering, dass ein BHKW voraussichtlich nicht wirtschaftlich betrieben werden könne. Der Bebauungsplan werde jedoch zumindest eine entsprechende Baufläche ausweisen.
Herr Melzer ergänzt, dass die Stadt zwischenzeitlich Eigentümerin der beplanten Flächen sei und die Erschließung und Vermarktung des Gebiets selbst betreiben werde. Die Bauflächen seien bereits auf Immobilienmessen beworben worden und seien durchaus auf großes Interesse gestoßen.
Frau Walbrun fordert, das Regenrückhaltebecken möglichst naturnah zu gestalten. Frau Fischer befürchtet, dass das Baugebiet durch die von der nördlichen Erweiterung des Güterverkehrszentrums (GVZ II) ausgehenden Emissionen beeinträchtigt werden könnte. Herr Uhlig erläutert, dass nach Inbetriebnahme des GVZ ein entsprechendes Lärmgutachten erstellt werde; damit werde eine entsprechende Forderung des Ortsrates umgesetzt. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen - Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“ und seiner Begründung wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan und seine Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3. Geltungsbereich: |
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