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Frau Hoffmann nimmt Bezug auf die der Ladung beigefügte Drucksache und erläutert diese. Die Stadt Göttingen beabsichtige, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen zu stellen. Dazu solle eine sog. „vorbereitenden Untersuchung“ (VU) gem. § 141 BauGB durchgeführt werden; ferner sei beabsichtigt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept zu erstellen. Die VU solle die Grundlage für eine Anmeldung für die das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen bilden (Programmkomponente „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bzw. „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“).
Es sei beabsichtigt, die VU durch das Büro complan/ Potsdam erarbeiten zu lassen. Beim Untersuchungsgebiet handele es sich um das Areal zwischen der Groner Straße im Norden, der Bürgerstraße im Süden, der Kommende im Westen und der Kurze-Geismar-Straße im Osten und umfasse damit eine Fläche von ca. 24,8 ha. Sodann erläutert Frau Hoffmann die Struktur des Untersuchungsgebietes im Detail, auf die Verwaltungsvorlage werde hierzu verwiesen.
Im Rahmen der Erarbeitung des künftigen Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept werde besonderes Gewicht auf die Beteiligung der Betroffenen gelegt. Abschließend erläutert Frau Hoffmann die verschieden Beteiligungsschritte sowie das Verfahren zur Erarbeitung eines integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes. Der zeitliche Ablauf sei ähnlich geplant, wie bei dem unter TOP 9 erläuterten Verfahren.
Auf Nachfrage von Frau Oldenburg teilt Frau Hoffmann mit, dass die Verfahrensart noch nicht abschließend feststehe. Nach Ansicht von Frau Oldenburg sei es wichtig, dass eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werde. Hierzu sollten die Vor- und Nachteile der jeweiligen Verfahrensarten herausgearbeitet und entsprechend kommuniziert werden. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Die vorbereitenden Untersuchungen „Südliche Innenstadt“ sollen gem. § 141 BauGB eingeleitet werden.
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