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Frau Ortsbürgermeisterin Dr.Busch erteilt Herrn Scharf hierzu das Wort. Dieser erläutert, dass die Universität Göttingen der wichtigste Arbeitgeber ist. Durch viele neue Ansiedlungen der unterschiedlichen Institute, unter anderem Max- Planck- Institute und Frauenhofer-Institute, sowie Ausgliederungen der Universität werden langfristig neue Platzwünsche an die Stadt Göttingen herangetragen. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Die zeitlichen Vorstellungen sind 15-20 Jahre für weitere Maßnahmen in diesem Gebiet. Die Fläche umfasst entgegen der Aussagen in der Beschlussvorlage lediglich 22 Hektar, da der obere Zipfel aus der Veränderung des Planes wieder herausgenommen wurde. Frau Ortsbürgermeisterin Dr.Busch ist sehr überrascht über die Entwicklung für dieses Gelände, jedoch könne dem Ort schlimmeres passieren, als ein Vorbehaltsgelände für die Universität bereitzustellen. Somit sei ein Gewerbegebiet auf diesem Gelände ausgeschlossen. Frau Schultz schließt sich den Äußerungen von Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch an, Auch sie ist froh, dass hier kein Güterverkehrszentrum oder ein großer Gewerbebetrieb angesiedelt werden kann.
Die Ortsratssitzung wird für Bürgerfragen zwischen 20.40-20.45Uhr unterbrochen.
Herr Schubert bemängelt , dass durch die vorgestellten Planungen der Weg vom Dorf zur Grillhütte unmöglich gemacht wird. Frau Pietsch teilt mit, dass dies im späteren Bebauungsplan Berücksichtigung finden kann. Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch teilt mit, dass diese neue geplante Nutzung mit dem derzeitigen Pächter abgestimmt wurde.
Der Ortsrat nimmt einstimmig zustimmend von der Verwaltungsvorlage Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen „Nördlich Elliehausen“ gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Änderung des Flächennutzungsplanes das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
3. Ziele und Zwecke der Planung: ? Planerische Vorbereitung von noch landwirtschaftlich genutzten Flächen für die langfristige Siedlungsentwicklung Göttingens ? Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Universität – Wissenschaftliche Einrichtungen“
4. Geltungsbereich: Der Änderungsbereich liegt im nordwestlichen Stadtgebiet, in der Gemarkung Holtensen, nordwestlich der Autobahn bzw. Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen. Er wird im Westen und Norden begrenzt von der Stadtgebietsgrenze zu Bovenden, im Osten von der Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen, im Süden von der Gemarkungsgrenze zu Elliehausen. Die Fläche beträgt ca. 30 ha.
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