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8.öffentliche Sitzung des Ortsrates Holtensen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Holtensen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Wille", Lenglerner Str. 37, 37079 Göttingen-Holtensen
Ort:
FB61/972/12 Bebauungsplan Göttingen-Holtensen Nr. 13 "Am Stadtwege"
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Ortsbürgermeisterin Dr

Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vortragenden Herrn Scharf.

Herr Scharf weist auf die lange Vorgeschichte dieses Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss im März 2011) hin. Zwischenzeitlich hätten sich einige Veränderungen ergeben. Nach Untersuchungen der Stadtentwässerung müsse nun ein Regenwasserrückhaltebecken vorgehalten werden. Ein bisher vorgesehenes Blockkraftwerk für die geplanten 30 jetzt zu errichteten Wohneinheiten und die späteren 10-15 Einheiten lohne sich, nach den Vorgaben zur Energieeffizienz im Bauungsplan, nach den Aussagen der Stadtwerke zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. Der Bebauungsplan setzt als Angebotsplanung eine Fläche für ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und einen Standort für eine Stromverteilerstation von EON fest.

Auf den beiden öffentlichen Straßen ist grundsätzlich Durchgangsverkehr möglich. Die errechneten Ausgleichsflächen könnten nicht alleine vor Ort realisiert werden. Einige der Ausgleichsflächen würden in Weende-Nord platziert.

Das neue Baugebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet sein. Vorgesehen seien Doppel- und Einzelhäuser, die maximal zwei Wohneinheiten beinhalten. Es seien keine Geschosszahlen festgelegt sondern eine Firsthöhe von 9m bzw. eine Traufhöhe von 6m, die Dachneigung beträgt mindestens 15 Grad.

Der Fachdienst Gebäude – und Immobilenmanagement wird auf die Wünsche der Käufer bei den Grundstücksgrößen individuell eingehen können.

 

Bei den Ausführungen zu den Erschließungsstraßen für das Gebiet bleibt offen, ob gleich beide Straßen gebaut werden oder zu nächst eine. Das ist auch abhängig davon, ob bereits die Mittel vom Fachbereich Tiefbau eingestellt worden sind für 2013 und von den Planungen der Leitungsträger (Kanalisation, Strom etc). Dies muss noch geklärt werden.

 

Zeitlich sei vorgesehen den Satzungsbeschluss im Mai 2013 zu erwirken. Nach dessen Rechtskräftigkeit erfolgen dann die Ausschreibungen, so dass mit dem Baubeginn, abhängig vom Wetter, Ende 2013/Beginn 2014 zu rechnen sei.

Zu den Vergaberichtlinien sei noch mitzuteilen, dass es in diesem Bereich den Kinderbaulandbonus geben wird. Dies bedeutet, dass für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt des Bauherren leben wird, der Grundstückskaufpreis um 10% gemindert wird. Maximal erfolgt diese Förderung für drei Kinder, also 30% Ermäßigung auf den Grundstückskaufpreis.

 

Herr Herwig findet die Lage des Regenwasserrückhaltebeckens für nicht richtig ausgewählt, da dies nicht der tiefste Punkt im Gelände sei.

 

Frau Schultz fragt nach den Status der Straßen im neuen Baugebiet. Diese werden als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut (durchgehende Fahrbahndecke mit farblich abgesetztem Gehweg und gekennzeichneten Parkplätzen, Schrittgeschwindigkeit 8-10km/h).. Der Kinderlandbonus wird von ihr ausdrücklich begrüßt.

 

Im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens weist Sie auf die Äußerungen auf Seite 15 hin. Demnach könnte es zu Problemen Ihrer Meinung nach kommen, wenn das Güterverkehrszentrum I/II fertig gestellt ist und der LKW Verkehr zunimmt.

 

Herr Scharf weist darauf hin, dass es Grenzwerte gibt, die einzuhalten sind und Grenzwerte, die wünschenswert sind. Es kommt immer auf die akustische Belastung innerhalb des Hauses an, die natürlich nur bei geschlossenen Fenster erzielt wird. Wenn die Fenster geöffnet sind, sind die Belastungen höher; weshalb der Plan Festsetzungen für die Lüftung enthält. Eine Lärmschutzwand kommt derzeit nach Abwägung von Aufwand und Nutzen nicht in Frage.

Frau Schultz fordert ein neues Lärmschutzgutachten, wenn das Güterverkehrszentrum in vollem Betrieb ist.

 

Der Ortsrat unterbricht seine Sitzung von 20.20Uhr bis 20.35Uhr für Bürgerfragen.

 

Herr Kloth fordert von der Verwaltung, dass der Baustellenverkehr nicht über den Domänenweg geführt wird. Er weist bereist jetzt auf die Lärmbelastungen der Bundesstraße 27 hin.

Herr Scharf wird diese Forderung an die Tiefbauverwaltung mitnehmen.

 

Frau Kaib bestätigt die Aussagen von Herrn Herwig bezüglich des Regenwasserrückhaltebeckens. Auch sie findet die Wahl des jetzigen Standortes fraglich.

 

Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch begrüßt ausdrücklich den Fortgang dieses Bebauungsplanes.

Der Ortsrat stimmt der Verwaltungsvorlage mit der Maßgabe des Punktes 4 einstimmig zu

Der Ortsrat stimmt der Verwaltungsvorlage mit der Maßgabe des Punktes 4 einstimmig zu.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen - Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“ und seiner Begründung wird zugestimmt.

2.      Der Bebauungsplan und seine Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

3.      Geltungsbereich:
Der Ortsteil Holtensen liegt im nordwestlichen Stadtgebiet Göttingens, zwischen Autobahn 7 und Autobahnzubringer Göttingen Nord. Das Plangebiet liegt dort am südlichen Ortsrand und wird begrenzt vom Domänenweg und seiner Bebauung im Norden, einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche im Osten, dem ehem. Domänengut (Aussenstelle der Universität) im Süden und einer alten Feldscheune und Grünfläche im Westen.

4.      Nach der vollständigen Inbetriebnahme des Güterverkehrszenrtums I/II ist ein Lärmgutachten für Holtensen zu erstellen.

 

 
 

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