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Herr Schmidt erläutert die Vorlage der Verwaltung, welche aufgrund von Anträgen, die am letzten Tag eingereicht worden seien, noch habe geändert werden müssen. Die für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichten nicht aus, um den vollen Fördersatz von 8,- € je Tag und Teilnehmer auszuzahlen. Allerdings seien an anderen Stellen der Jugendförderung noch Mittel übrig, die hierfür verwendet werden könnten.
Herr Unger beantragt, diese Mittel für die Förderung der Seminare und Mitarbeiterfortbildungen zu verwenden und somit den Fördersatz von 8,- € je Tag und Teilnehmer auszuzahlen. Frau Behbehani stellt den Antrag von Herrn Unger zur Abstimmung. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Ralle fragt an, ob man nicht auch die Mittel für die Grundbeträge an die Jugendverbände aufstocken könne, da die Mittel dort ebenfalls nicht gereicht hätten, die vollen Fördersätze gemäß den Richtlinien auszuzahlen. Herr Dames unterstützt dies, regt aber an, erst für 2013 eine Erhöhung des Ansatzes zu erwirken.
Beschluss:
„Der Fördersatz für Seminare und Mitarbeiterfortbildungen der Jugendverbände des Jahres 2012 wird auf 8,- Euro je Tag und Teilnehmer festgelegt.“
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