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Herr Kuhlmann erläutert auf Nachfrage des Beigeordneten Nier, dass ein erneuter Ratsbeschluss notwendig sei, um die Gebühren festzustellen. Änderungen gebe es nicht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Die Ziffern 1-3 (Gebührensätze) des § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Göttingen vom 17.12.2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) werden nicht geändert:
Die u. a. Gebühren bleiben unverändert auf dem Stand von 2012
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