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Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen:
1. Die Stadt Göttingen setzt das Reorganisationskonzept zur Restrukturierung der städtischen Beteiligungen um, soweit dies steuerlich und im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen städtischen Gesellschaften möglich ist. 2. Dazu wird die „Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH“ zum 01.01.2013 gegründet. Die Stadt Göttingen ist alleiniger Gesellschafter. 3. Dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der „Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH“ wird zugestimmt. 4. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der Gesellschafterversammlung bestellt, der Oberbürgermeister schlägt Frau Claudia Leuner-Haverich vor. Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, der Bestellung zuzustimmen. 5. Auf die Bildung eines Aufsichtsrates wird verzichtet. Bei einer Beteiligung an mehr als einer Gesellschaft ist über die Bildung eines Aufsichtsrates neu zu entscheiden. 6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Gründung der Gesellschaft notwendigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen
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