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Herr Müller verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage und erläutert diese kurz. Leider sei es seinerzeit aus verschiedenen Gründen nicht gelungen, für diesen Bereich einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der jetzige Eigentümer sei jedoch nunmehr darauf angewiesen, die öffentliche Fläche des sog. „Leinebalkons“ zu benutzen, da sonst die erforderlichen Stellplätze nicht anfahren werden könnten. Da die Stadt sich derzeit nicht in der Lage sehe, diese Fläche herzustellen, verpflichte sich der Eigentümer, dies zu tun. Dabei würden die gleichen Gestaltungsgrundsätze zugrunde gelegt, wie beim angrenzenden Brauereiareal. Dies gelte auch für die Gestaltung der privaten Stellplatzflächen.
Auf Nachfrage von Herrn Welskop erläutert Herr Müller, dass es – dem Grundsatz der Angemessenheit folgend – nicht möglich sei, auch die Erstellung der angrenzenden Treppenanlage auf den Eigentümer zu übertragen. Er bitte allerdings zu berücksichtigen, dass sich dieser bereits an der Optimierung der Regenwasserkanalisation des gesamten Quartieres beteilige.
Herr Welskop kritisiert, dass die Höhe der Vertragsstrafe deutlich zu niedrig sei; Herr Müller sagt zu, mit den Investor in Nachverhandlungen zu treten. (Anmerkung des Protokollanten: Die Vertragsstrafe ist auf 2.500 EUR erhöht worden). Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einmütig bei einer Enthaltung: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Dem Abschluss der Ausbauvereinbarung „Leinebalkon“ wird zugestimmt. |
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