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Herr Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage und erläutert diese kurz. Im Wesentlichen handele es sich hier um die Umnutzung des für seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigten Pfarrhauses; hier solle nunmehr eine soziale Einrichtung untergebracht werden. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Geismar Nr. 11, 9. Änderung, „Bei den langen Bäumen“ wird zugestimmt. Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Ziele und Zwecke der Planung: ? Änderung der Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche von „Kindergarten“ zu „sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen“
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 195 der Flur 8 der Gemarkung Geismar. Es wird begrenzt im Norden durch Verkehrs- und Stellplatzflächen sowie Wohnbaugrundstücke der Schönberger Straße, im Osten durch öffentliche Grünflächen sowie im Süden und Westen durch Wohnbaugrundstücke der Charlottenburger Straße. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. |
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