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20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:16 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/970/12 Bebauungsplan Göttingen Nr. 239 "Südlich Sternwarte" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Beschluss

 

zu TOP 8:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

1.      Die vereinfachte Änderung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.

2.      Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 239 „dlich Sternwarte“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

3.      Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 239 „dliche Sternwarte“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit ihrer Begründung beschlossen.

4.      Geltungsbereich:

Die östliche Grenze bildet der Friedländer Weg, im Süden wird der Planbereich durch die Straße „Am Steinsgraben“ begrenzt. Die „Geismar Landstraße“ bildet im Westen die Grenze. Die nördliche Grenze verläuft beginnend im Westen südlich des Grundstücksbereichs der ehemaligen Sternwarte und geht in Richtung Osten weiter bis zum Friedländer Weg.

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.

 
 

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