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Herr Henze regt an, diesen und den kommenden Tagesordnungspunkt zusammen zu behandeln; dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.
Sodann erläutert Herr Uhlig die mit der Vorlage übersandten Beschlussvorlagen und hier insbesondere den Verwaltungsvorschlag zur Bescheidung der eingegangenen Anregungen. Im Wesentlichen seien drei Anregungen vorgebracht worden: Die Biologische Schutzgemeinschaft habe eine detailliertere Kartierung der Fledermausvorkommen angeregt. Er bitte allerdings zu berücksichtigen, dass diesbezüglich bereits sehr dezidierte Untersuchungen durchgeführt worden seien. Der BUND fordere einen Schutz des Gartendenkmals. Hierzu wolle die Verwaltung darauf hinweisen, dass die hochwertigen Gartenbereiche unangetastet blieben und das Gartendenkmal insofern erhalten bleibe. Schließlich hätten sich zwei Anwohner gegen die Schaffung einer neuen Zufahrt gewandt. Aus Sicht der Verwaltung finde jedoch ohnehin nur eine moderate bauliche Erweiterung statt, so dass nur vergleichsweise geringe Verkehrsmengen generiert würden.
Auf Nachfrage von Herrn Nier teilt Herr Uhlig mit, dass eine Erschließung vom Friedländer Weg aus ausdrücklich nicht zugelassen werden solle, da dies einen erheblichen Eingriff in die Grünstruktur bedeutet hätte. Ursprünglich habe der Investor auch diesen Bereich bebauen wollen; dies habe jedoch in langen und z.T. kontroversen Verhandlungen abgewendet werden können.
Herr Holefleisch bestätigt, dass die ursprünglichen Planungen eine deutlich umfangreichere Bebauung vorgesehen hätten. Vor diesem Hintergrund halte er den aktuellen Entwurf für sehr ausgewogen, zumal der bauliche Eingriff v.a. im Bereich des vormaligen Obst- und Gemüsegartens erfolge, während die Parkanlage im Wesentlichen erhalten bleibe.
Herr Henze erklärt, dass seine Fraktion bislang Bedenken gehegt habe, dass die kulturellen und gastronomischen Betriebe in diesem Bereich künftig hätten Einschränkungen hinnehmen müssen. Durch entsprechende differenzierte Festsetzungen im Bebauungsplan habe dieses Problem jedoch gelöst werden können. Um jedoch jegliche Konflikte zwischen der künftigen Wohnbebauung und vorb. Bertrieben zu unterbinden, könne es jedoch gleichwohl sinnvoll sein, eine entsprechende Baulast zu bestellen. Herr Uhlig verweist hierzu auf Seite 31 der Begründung zum Bebauungsplan: Dort werde dargelegt, dass durch die Festsetzungen im Bebauungsplan keine neuen Lärmkonflikte ausgelöst würden. Im Übrigen sei die Bestellung von Baulasten kein Thema, was auf der Ebene der Bauleitplanung diskutiert werden müsse; es handele sich hier eher um eine Frage des Vollzuges, die im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen wäre. Insgesamt wolle er jedoch der Besorgnis von Herrn Henze entgegentreten, die vorb. Einrichtungen wären durch den Bebauungsplan in ihrem Bestand gefährdet. Sodann beschließt der Ausschuss jeweils einstimmig: Zu TOP 7:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der Anlage beschieden. 2. Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen „Südlich Sternwarte“ wird mit ihrer Begründung festgestellt. 3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich liegt südöstlich der historischen Innenstadt. Er wird im Süden durch die Straße „Am Steinsgraben“, im Westen durch die Geismar Landstraße und im Norden durch die ehemalige Sternwarte begrenzt. Im Osten an entlang der östlichen Grenze der Grundstücke an der Geismar Landstraße in einer Tiefe von 30 bis 40 Metern. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:5000.
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