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Herr Fuchs nimmt Bezug auf die zum Jahresende vermehrt vorgelegten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Dies sei nicht ungewöhnlich, sondern zeige dass der Haushalt nie statisch verlaufe und sich unterjährig weiterentwickle. Außerdem wolle man die gute Haushaltslage für die Bildung von Rückstellungen für bereits absehbare zukünftige Belastungen nutzen. Frau Behbehani kritisiert die schleppende Bearbeitung von Förderanträgen durch die Landesverwaltung beim Ausbau der Kindertagesstätten.
Einstimmig ja.
Beschlussempfehlung:
Für die Weiterleitung einer Landeszuwendung zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung –RIK) wird hiermit einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
43.733,25 € zugestimmt. Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuwendung (Sonderposten).
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