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9. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr
TOP: Ö 6
Gremium: A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:30 - 15:30 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB20/828/12 Reorganisation der Beteiligungsverhältnisse (EHP V012); Beteiligung der Stadt Göttingen an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Herr Suermann verweist auf die Beratungen in der letzten Sitzung. Zwischenzeitlich seien noch weitere Detailfragen geklärt und mit der beratenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmt worden. Frau Eiselt erkundigt sich nach den Transaktionskosten, den Kosten der erstellten Gutachten und dem Stand des verbindlichen Auskunftsersuchens beim Finanzamt. Herr Suermann erläutert, dass die Beratungsleistungen in mehrere Komponenten aufgegliedert seien. Details zu den einzelnen erbrachten Leistungen könnten im nichtöffentlichen Sitzungsteil benannt werden. Die schriftliche positive Antwort des Finanzamtes läge zurzeit noch nicht vor, werde aber in Kürze erwartet. Der Ausschuss einigt sich, die Beschlussempfehlungen der Tagesordnungspunkte 6 bis 8 unter der Maßgabe der „positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes“ zur Abstimmung zu stellen.

 

10 ja; 1 nein

 

Beschlussempfehlung

 

1.      Die Stadt Göttingen veräert zur Umsetzung des Reorganisationskonzepts zur Restrukturierung der städtischen Beteiligungen in einem ersten Schritt ihren Geschäftsanteil an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen an die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Beteiligungsgesellschaft der Stadt Göttingen GmbH“ zu dem gutachterlich festgesetzten Kaufpreis von 42,5 Mio. € mit wirtschaftlicher und dinglicher Wirkung bis spätestens 31.12.2012.

2.      Dem dazu abzuschließenden Darlehnsvertrag wird zugestimmt.

3.      Dem vorgelegten Entwurf eines Ergebnisabführungsvertrag und der Gesellschafter­vereinbarung zwischen der Stadt und der Sparkasse Göttingen wird zugestimmt.

4.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen herbeizuführen und abzuschließen und notwendige Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

 

 

 
 

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