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Ohne weitere Aussprache.
Einstimmig ja.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2009 der selbständigen Stiftung „Göttinger milde Stiftung“.
2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis i.H.v. 232.342,12 € wird wie folgt verwendet: - Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 107.500 €
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 124.842,12 € davon: 50.000,00 € für die Bauunterhaltung stiftungseigener Gebäude und 74.842,12 € zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung
Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis i.H. v. 85.437,96 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 129 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.
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