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Ohne weitere Aussprache.
Einstimmig ja.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2009 der selbständigen Stiftung „von Hugo’sche Schulstiftung“.
2. Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 348,29 € wird gemäß § 24 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt.
3. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.
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