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Herr Osterhorn erläutert die Vorlage und bezieht sich auf die Beratungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. In die Änderung des Gesellschaftsvertrags seien mit der Beteiligungsrichtlinie Steuerungselemente, Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes und zusätzliche Aufgabenstellungen des Aufsichtsrates eingeflossen. Die Änderungen seien in der als Anlage beigefügten Synopse im Detail nachvollziehbar dargestellt. Frau Oldenburg spricht den Bezug auf die Beteiligungsrichtlinie in der „jeweils gültigen Fassung“ an. Nach kurzer Aussprache wird dieser Passus als allgemein übliche Formulierung angesehen.
Einstimmig ja.
Beschlussempfehlung:
Die Vertretung der Stadt Göttingen wird beauftragt, folgenden Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG zuzustimmen:
1. Der in der Begründung dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 2. Herr Krüger wird angewiesen, als Vertreter für die Gesellschafterin Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen bei den Tochtergesellschaften Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs-GmbH und Seniorenzentrum Göttingen gGmbH bezüglich der Änderungen in den Gesellschaftsverträgen mit Zustimmung abzustimmen. 3. Dem Geschäftsführer der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG wird hiermit Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt. 4. Herr Krüger wird angewiesen, als Vertreter für die Gesellschafterin Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen bei den Tochtergesellschaften Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs-GmbH und Seniorenzentrum Göttingen gGmbH bezüglich der Erteilung der Befreiung von den Einschränkungen des § 181 BGB mit Zustimmung abzustimmen.
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