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Ratsvorsitzende Frau Bank teilt mit, dass am 09.11.2012 eine geänderte Vorlage (FB61/962/12-1) versandt wurde, die die heutige Beratungsgrundlage bilde. Dieser Vorlage habe der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2012 mehrheitlich gegen 2 Stimmen zugestimmt. Sie weist weiter darauf hin, dass die Stellungnahmen zum Planverfahren B-Plan Göttingen Nr. 237 bei Bedarf zur Einsichtnahme vorliegen.
(Anm.: Ratsherr Gilewski beteiligt sich in Hinblick auf den § 41 NKomVG - Mitwirkungsverbot - nicht an den Beratungen und an den Abstimmungen zu den TOP 34 und 34.1 und verlässt den Sitzungsraum)
Anschließend teilt Beigeordneter Nier mit, dass die GöLINKE-Ratsfraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Spätestens seit den letzten Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke sei ihm deutlich geworden, dass der Versuch, eine Lösung im beiderseitigem Interesse von zukünftigen Patienten eines Festen Hauses und den Anwohnern des Leinebergs gescheitert sei. Abgesehen davon hätten das Engagement, die konstruktiven Anregungen und u.a. der Dialogversuch der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Leinebergs keinen erkennbaren Niederschlag im gesamten Prozess gefunden. Allerdings hoffe er, dass sich die „LeineBürger“ trotz des Baus des GVZ III und dem heute zu erwartenden Beschluss des Rates nicht entmutigen ließen, auch weiterhin für die Belange ihres Stadtteils einzutreten, gerade weil sie keinen, ihre Interessen vertretenden Ortsrat besäßen. Anschließend zählt Beigeordneter Nier nochmals die in vielen Sitzungen vorgetragenen Argumente auf, nach denen die GöLINKE-Ratsfraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen werde. (keine Prüfung von alternativen Flächen, Vernichtung des Parks, ökologischer Eingriff und Zerstörung des Geländes, ohne angemessene Ausgleichsmaßnahmen anbieten zu können, u.a.). Nach Auffassung seiner Fraktion wäre es sicherlich möglich gewesen, ein „Festes Haus“ auch auf einem vom Leineberg entfernteren Gelände zu errichten, das ebenfalls dem Land Niedersachsen gehöre. Bei mehr Flexibilität und möglicherweise auch einer intensiveren Kommunikation zwischen den beteiligten Landesbehörden wäre sicherlich ein „Festes Haus“ möglich gewesen, ohne einen von den Anwohnern und Patienten genutzten schönen und schützenswerten Park zu zerstören. Da eine Entscheidung nach seiner Kenntnis auch nicht von allen Mitgliedern anderer Ratsfraktionen gleichermaßen getragen würde beantragt Beigeordneter Nier, über diesen TOP namentlich abstimmen zu lassen.
Anschließend erhält Frau Knipper von der Bürgerinitiative „LeineBürger“ die Gelegenheit, die Argumente vorzutragen, die nach Auffassung der Initiative gegen die Errichtung des „festen Hauses“ und die Auswirkungen auf den Park und den Leineberg sprächen.
Sodann wird Oberbürgermeister Meyer von der Bürgerinitiative „LeineBürger“ eine Liste mit rd. 3.500 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern ausgehändigt, die sich damit für den Erhalt des „Leineparks“ aussprechen.
Beigeordnete Göbel teilt mit, dass sich die Mitglieder der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion in den Beratungen über diesen Satzungsbeschluss uneinig gewesen seien. Niemandem falle die Entscheidung - weder für noch gegen diesen Bebauungsplan - leicht. Nach Auffassung von Teilen der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion - und so auch von ihr selbst - würden die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Das Gelände mit dem zum Teil alten Baumbestand und in einem rd. 150 Jahre alten, gewachsenen Ensemble sei wertvoll und erhaltenswert. Die Möglichkeit, Alternativflächen zu finden, sei nicht bzw. nur halbherzig In Erwägung gezogen und geprüft worden. Auch wenn hier unterschiedliche Ministerien anzurufen seien, sollte eine Absprache untereinander denkbar sein. Sie könne den Wunsch der „LeineBürger“, den Park zu erhalten, sehr gut verstehen, zumal es in unmittelbarer Nähe Alternativen gäbe. Nicht nachvollziehbar hingegen sei der Umstand, dass die südliche Alternativfläche nicht als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden soll. Die im Fachausschuss vorgeschlagene Kompromisslösung, dass über die künftige Nutzung der Alternativfläche im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entschieden werden soll, wecke wenig Vertrauen. Beigeordnete Göbel teilt abschließend mit, dass sie keinesfalls gegen den Bau eines neuen „Festen Hauses“ sei. Sie spreche sich aber gegen den geplanten Standort aus, bei dem in der Abwägung der unterschiedlichsten Interessen die Belange von Umwelt- und Naturschutz zum wiederholten Male vernachlässigt würden.
Für die Piraten-Ratsfraktion teilt Ratsherr Rieth unter Hinweis auf viele, für ihn nicht nachvollziehbare Entscheidungen des Göttinger Stadtrates in der Vergangenheit mit, dass auch hier der Eindruck entstanden sei, dass die Verantwortlichen „keine Lust“ auf Diskussionen gehabt hätten. Einwände der Bürgerinnen und Bürger seien teilweise belächelt worden und letztlich sei auch mit einem Wegzug des „Festen Hauses“ gedroht worden, sollte die Entscheidung über den Standort nicht mitgetragen werden. Er persönlich habe von dem Projekt des „festen Hauses“ erst kürzlich, nach drei Jahren Vorgeschichte, überraschend erfahren. Die Piraten-Ratsfraktion würde es begrüßen, wenn diese Entscheidung noch verhindert werden könnte, was wiederum nur beim Rat liege. Wer sich heute für diesen Satzungsbeschluss ausspreche sei nach seiner Einschätzung noch nie auf dem Gelände spazieren gegangen und weiß demzufolge den Wert des Parks nicht einzuschätzen. Der Frust der „LeineBürger“ sei durchaus nachvollziehbar. Die Piraten-Ratsfraktion werde gegen die Vorlage stimmen.
Beigeordneter Welskop teilt mit, dass die CDU/FDP-Gruppe zu dem Ergebnis gekommen sei, der Vorlage zuzustimmen um den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Bereits seit dem Jahr 2009 sei das Begehren, auf dem Gelände ein neues „Festes Haus“ zu errichten bekannt gemacht worden. Seinerzeit bezogen sich die Diskussionen schwerpunktmäßig auf die beabsichtigte Nutzung, welche Patienten dort untergebracht werden sollen und mit welcher Gefahr man möglicherweise rechnen müsse. Die Ängste konnten sämtlich ausgeräumt werden. Darauf basierend seien die weiteren Planungen durch die Landesbörden durchgeführt worden. Die CDU/FDP-Gruppe habe größtes Verständnis für die „frustrierten LeineBürger“ und deren Forderungen, zumal sie auch von weiteren problematischen Entscheidungen in der Vergangenheit, wie z.B. zum GVZ III, unmittelbar betroffen seien. Auch damals sei die Initiative mit ihrer Argumentation trotz ihres Engagements und der Mobilisierung vieler Menschen gescheitert. Die Politik habe die vielen unterschiedlichen Interessen abzuwägen. So sei man aus therapeutischer Sicht schon seit Jahren davon überzeugt, dass ein neues „Festes Haus“ in Göttingen dringend notwendig sei. Dies sei auch von den „LeineBürgern“ nicht in Frage gestellt worden. Das verständliche Problem sei, dass der Park dafür ausgewählt wurde und überbaut werden soll, weil dies aus baulicher Sicht der einfachste Weg zur Realisierung des Gebäudes sei. Aus Sicht der CDU/FDP-Gruppe sei das nun vorliegende Ergebnis - einschließlich der oftmals diskutierten und nun veränderten Verkehrsanbindung - tragbar, um u.a. die Perspektive des Standorts Göttingen für diese Zwecke zu erhalten.
Bürgermeister Holefleisch teilt mit, dass er selten so viele Beratungen und Termine mit den unterschiedlichsten Interessenvertretungen wahrgenommen und ebenso selten viele Änderungsanträge gestellt habe, wie zu diesem Thema. Letztlich habe man sich nach viele Diskussionen auf Kompromisse einlassen müssen. Die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion sei zwar bei der Umsetzung dieses Projektes gespalten, mit Respekt vor der Auffassung der jeweils anderen Seite, jedoch einig dahingehend, dass das neue „Feste Haus“ in Göttingen benötigt und unterstützt werde. Dies sei auch bei den bisherigen Diskussionen gar nicht in Frage gestellt worden. Die in Rede stehende Fläche sei bereits seit rd. 37 Jahren als Erweiterungsfläche für die dortige Klinik im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Verwaltung habe darauf gedrungen, das zur Umsetzung des geplanten Neubaus auch eine Bebauungsplanänderung mit vorgeschriebener Bürgerbeteiligung erfolgt, die nach seiner Auffassung nicht notwendig gewesen wäre. Dabei erst wurde der Wert dieser parkähnlichen Anlage und des kleinen angrenzenden Wäldchens als solche erkannt. Entgegen der ursprünglichen Absicht des Landes konnte verhindert werden, dass die Erschließung des Geländes über dieses Wäldchen erfolgten soll. Das Ansinnen der Bürgerinitiative, das Projekt auf den südlichen Teil des Areals zu verschieben, habe ihn zuerst auch überzeugt. Allerding sei dies auf Widerstand von Land und Stadt gestoßen und hätte darüber hinaus eine zeitliche Verzögerung bedeutet. Nun sollen auch die Ausgleichsmaßnahmen nicht auf dieser Alternativfläche, sondern am Kiessee umgesetzt werden. Hätte man diese Fläche ausgewählt, wäre trotzdem das in Rede stehende Gelände als Erweiterungsfläche der Klinik vorzusehen, das auch ohne einen Bebauungsplan sofort dafür genutzt werden könnte. Um dieses auszuschließen weist Bürgermeister Holefleisch insbesondere auf den Unterpunkt 3 der Vorlage zu TOP 34.1 hin, wonach über eine künftige Nutzung der südlichen Alternativfläche im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Einvernehmen mit dem Eigentümern entschieden werden soll. Diese brachliegende Fläche soll so entwickelt werden, dass Naherholung auch stattfinden kann und weitere Bebauungen ausgeschlossen werden können. Er hoffe auf eine breite Zustimmung zu diesem 3. Punkt der Vorlage und beantragt, diesen separat zur Abstimmung zu stellen.
Für die SPD-Ratsfraktion teilt Ratsherr Klatt mit, dass man sich ebenfalls intensiv mit diesem Bebauungsplan befasst habe und nunmehr einen Kompromiss gefunden habe, der u.a. die verkehrliche Anbindung verbessert habe. Wichtig sei nun, dass der Bau des neuen „Festen Hauses“ endlich voran gehe, damit die aktuell vorhandenen, unzumutbaren Zustände für die Patienten verbessert werden können. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile - für die Patienten wie für die Anwohner auf dem Leineberg - sei hiermit ein tragbarer Kompromiss gefunden worden.
Ratsvorsitzende Frau Bank weist darauf hin, dass die namentliche Abstimmung von mindestens einem Viertel der anwesenden Ratsmitglieder verlangt werden kann und stellt den Antrag des Beigeordneten Nier hierauf zur Abstimmung.
Daraufhin verlangen zwölf der 40 anwesenden Ratsmitglieder die namentliche Abstimmung zu TOP 34, womit das erforderliche Viertel mindestens erreicht wurde.
Anschließend ruft Ratsvorsitzende Frau Bank die anwesenden Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf.
In namentlicher Abstimmung (siehe Anlage) beschließt der Rat mit Mehrheit bei 31 Ja-, gegen 9 Nein-Stimmen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen mit ihrer Begründung beschlossen.
3. Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch das Gelände des Asklepios Fachklinikums Göttingen (ehem. LKH Göttingen), im Osten durch den Rosdorfer Weg (Landesstraße 573), im Süden und Westen durch das Gelände der Landesjustizeinrichtungen (Jugendvollzug und Jugendarrest) sowie der verbliebenen Außenstelle des LKH Moringen, dem derzeitigen alten „Festen Haus“, begrenzt.
Maßgeblich ist die Planzeichnung im Maßstab 1:1000
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