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7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Voigt-Realschule (Pausenhalle), Theodor-Heuss-Str. 25-29, 37075 Göttingen
Ort:
FB40/246/12 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf inklusiven Schulunterricht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lieske erläutert die Vorlage der Verwaltung. Auf Nachfrage von Frau Prang erklärt Frau Schmidt, dass für den Förderschwerpunkt Sprache keine Möglichkeit bestehe, eine Schwerpunktschule zu gründen. Das Schulgesetz sehe das nicht vor. Die Sprachheilklassen blieben erhalten. Auf Nachfrage von Herrn Nier antwortet Frau Schmidt, dass der Behindertenbeirat beim Runden Tisch zum Thema Inklusion beteiligt werde. Dieser finde am 16.10.12 statt. Die Heinrich-Heine-Schule habe man aufgrund des dort vorhandenen Aufzugs als Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ausgewählt. Herr Wedrins spricht die Umsetzung der Inklusion an den Gymnasien, für die keine Schwerpunktbestimmung stattgefunden hat, an. Fraglich sei, inwiefern die Gymnasien vorbereitet seien. Herr Becker meldet hier ebenfalls Bedenken an. Das Problem sei, wenn alle Gymnasien aufgrund fehlender Schwerpunktbestimmung inklusiv seien, bleibe das Thema in einer Grauzone. Er bedaure, dass sich kein Gymnasium bereit erklärt habe, Schwerpunktschule zu werden. Herr Dr. Häntsch weist darauf hin, dass sich die Gymnasien durchaus dieses Themas stellten, jedoch benötigten die Schulen mehr Unterstützung, da es sich z. B. hinsichtlich des zieldifferenten Unterrichts um einen Paradigmenwechsel handele. Nach weiterer intensiver Diskussion über Inklusion an den Gymnasien sowie Förderstunden und personelle Ressourcen regt Herr Becker an, zur nächsten Schulausschusssitzung, in der eine weitere Beratung der Vorlage ohnehin vorgesehen ist, Vertreter der Landesschulbehörde einzuladen, um die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren. Herr Lieske weist darauf hin, dass der Schulträger der Landesschulbehörde bis 01.02.13 mitteilen müsse, welche Schwerpunktschulen gebildet werden sollten. Dies sei jedoch nicht ohne Beschlussfassung möglich. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag ist in der Sitzung des Schulausschusses am 29.11.12 vorgesehen. 

 

 

 

 

 

 

 
 

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