![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Dr. Schlapeit-Beck erläutert die geänderte und nachversandte Vorlage der Verwaltung (Anlage 4). Auf ihren Vorschlag hin erläutert Herr Dr. Kallmann als Vorsitzender des Fördervereins und des Aufsichtsrates den Hintergrund für eine Gründung der GSO GmbH. Nach seiner Aussage sei der ehrenamtlich geführte Förderverein auf Dauer mit der Trägerschaft für das GSO überlastet. Auch sei angesichts des Finanzvolumens i. H. v. rd. 4 Mio. EUR das Haftungsrisiko für den Vereinsvorstand nicht mehr tragbar gewesen. Letztlich könne eine GmbH im Vergleich zu einem Verein bei der Geschäftsführung flexibler und professioneller reagieren. Letztlich könne der Verein jetzt wieder seinem Namen entsprechend als Förderer des GSO agieren. Frau Gerl-Plein hält die Gründung einer GmbH als Träger für das GSO für grundsätzlich sinnvoll, frage bezüglich des in § 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadt einzuräumenden Vetorechts aber nach dem Standpunkt des Landkreises Göttingen. Frau Dr. Schlapeit-Beck verweist darauf, dass der Landrat über das geplante Vetorecht der Stadt informiert sei. Über mögliche Reaktionen des Landkreises sei ihr derzeit nichts bekannt. Grundsätzlich aber handele es sich bei dem aufzunehmenden Vetorecht um eine von der Stadt und der GmbH umzusetzende Auflage des Innenministeriums. Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft dem Rat der Stadt Göttingen einstimmig folgende Beschlussfassung: 1. Die Stadt Göttingen tritt der am 02.12.2011 gegründeten Gesellschaft „Göttinger Symphonie Orchester GmbH“ (GSO GmbH) als Gesellschafterin mit einer Stammeinlage von 7.500 € zum 01.01.2013 bei. Hierzu erwirbt die Stadt vom Verein zur Förderung des Göttinger Symphonie Orchesters e.V. einen Anteil am Stammkapital von 30 % an der GSO GmbH. 2. Der Beitritt erfolgt nach den notwendigen Anpassungen der §§ 3 und 17 des Gesellschaftsvertrages, die die Kommunalaufsicht des Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport (MI) mit Schreiben vom 08.08.2012 vorgegeben hat. 3. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden von der Stadt Göttingen entsandt: Frau Stadträtin Dr. Schlapeit - Beck …………………………………….. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |