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Herr Lieske weist auf die Tischvorlage hin. Es sei eine Zuwendung in einem Wert von 40.000 € hinzugekommen. Er sagt zu, die Herkunft zu klären.
Eine Beschlussempfehlung zu folgendem Beschlussvorschlag erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag: Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.
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