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Frau Reuter bringt den Antrag ihrer Fraktion ein und erläutert diesen. Tenor des Antrages sei, die Verwaltung solle Möglichkeiten prüfen, eine Verwendung von Terrassen-heizstrahlern und vergleichbaren Geräten für gastromonische Einrichtungen zu verbieten oder einzuschränken, da diese lediglich die Außenluft heizen und das klimaschädigende Treibhausgas CO2 produzieren. Herr Dienberg führt aus, es gibt zwar Städte, auch in Niedersachsen wie Hannover und Goslar, die das Aufstellen der Heizpilze durch die Sondernutzung auf öffentlichen Flächen untersagt haben; mit der geltenden Rechtslage vereinbar sei dies nicht. Es ist zwar richtig, dass das Aufstellen derartiger Heizpilze eine Sondernutzung darstellt und diese genehmigungspflichtig sei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verwaltung ermächtigt wäre, jede Sondernutzung einfach wahlweise abzulehnen. Die Verwaltung habe mit Recherchen zu der aktuellen Rechtslage begonnen. Zu einer der nächsten Sitzungen werde eine entsprechende Verwaltungsvorlage erstellt. Herr Dr. Scherer stimmt der Intention des Antrages grundsätzlich zu; sieht jedoch ein Problem, da in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werde. Herr Dienberg erläutert, die CO2-Einsparungen werden sich bilanzmäßig im Klimaschutzkonzept kaum auswirken. Es handele sich bei dem Thema „Heizpilze“ um ein sehr symbolträchtiges Thema. Herr Humke unterstützt diesen Ratsantrag und verweist darauf, dass die gastronomischen Betriebe die Heizpilze überwiegend den Raucher/innen zur Verfügung stellen. Herr Dienberg erläutert, diese Gesetzgebung obliegt dem Land.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt einstimmig: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, die Verwendung von Terrassenheizstrahlern und vergleichbare Geräte zur Erwärmung der Außenluft im Stadtgebiet zu verbieten bzw. einzuschränken, wie des in anderen Städten bereits geschehen ist.
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