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Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Scherer weist die beratenden Ausschussmitglieder Frau Stuckenschmidt und Herrn Dr. Joger auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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