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3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt - und Klimaschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:45 - 19:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Gödecke - Büro Wette & Gödecke Landschaftsplanung - stellt zur Einführung die Aufgaben der Landschaftsplanung vor

 

Herr Gödecke - Büro Wette & Gödecke Landschaftsplanung - stellt zur Einführung die Aufgaben der Landschaftsplanung vor. Inhaltliche Grundlagen sind die im Leitbild 2020 formulierten Entwicklungsziele und der bestehende Landschaftsrahmenplan.

 

Der Landschaftsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und bildet die Grundlage um Neuplanungen für Wohngebäude und gewerbliche Flächen zu bewerten und Konflikte darzustellen. Zugleich bildet der Landschaftsplan eine Basis für den Flächennutzungsplan.

Eine wesentliche Grundlage für den Landschaftsplan stellt die Biotoptypenkartierung dar, die in Teilbereichen zu aktualisieren ist. Die im Jahr 2009 stattgefundene Kartierung für die Teilgebiete des FFH-Gebietes Nr. 138 „Göttinger Wald“ wurde durch das Büro Luckwald durchgeführt und fließt in die Bestandsanalyse ein. Teilweise haben auch schon Nachkartierungen stattgefunden, insbesondere wurden die besonders geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG aktuell nachkartiert. Was Fließgewässer betrifft soll die Gewässerstrukturgüte an ausgewählten Gewässerabschnitten nachkartiert, insbesondere sollen Querbauwerke im Gelände aktuell nacherfasst werden.

Sitzungstermine mit externen Akteuren fand zu den Themen Forst/Land/Wasserwirtschaft,

Grünflächen und den Naturschutzverbänden statt. Aufgrund dieser Gespräche wurde Optimierungsbedarf im Bereich Biotopkartierung und Feldhamster sowie der Fließgewässer angemeldet. Stichproben in Bezug auf die Fließgewässer ergaben, dass die vorhandene Datengrundlage aus den 1990er Jahren weitgehend passt. Nachkartierungen werden dort erforderlich, wo bauliche Maßnahmen stattgefunden haben. Einzelne Abschnitte werden im nächsten Monat nachkartiert.

Eine Nachkartierung von Magerrasenstandorten auf Kalkuntergrund im Bereich Nikolausberg, Roringen, Herberhausen soll ebenfalls noch stattfinden. Die Finanzierung für zusätzliche Kartierungen sei teilweise jedoch noch ungeklärt.

Die einzelnen wesentlichen Fachgutachten sollen Mitte des Jahres 2012 vorliegen, (einschließlich Lärm- und Klimaschutzgutachten) und werden in den Vorentwurf des Landschaftsplans integriert. Das Vorentwurfskonzept soll mit Akteuren externer Arbeitsgruppen diskutiert werden. Ende des Jahres 2012 erfolgt die Beteiligung der politischen Gremien.

 

 

Herr Dr. Scherer dankt Herrn Gödecke für seine Ausführungen.

 

Herr Dr. Joger betont die immense Wichtigkeit des Landschaftsplans, da dieser die Grundlage für ganz viele Aufgaben bildet. Er appelliert genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Kartierung des Feldhamsters im Mai, dem Monat nach dem Winterschlaf, durchzuführen. Private Stiftungsgelder in Höhe von 5.000,- Euro könnten angeworben werden. Der Landschaftsplan bildet die Planungsgrundlage für mindestens 10 Jahre und sollte daher korrekt kartiert bzw. nachkartiert werden. Zudem handele sich um überschaubare Gebiete; welche rund 15.000,- Euro Kosten ausmachen. Die Feldhamsterkartierung bedeute eine größere Planungssicherheit.

Frau Friedrich-Braun erwidert, für detaillierte Gutachten fehlen die finanziellen Mittel. Für die Nachkartierungen der Magerrasen und Feldhamster seien keine Mittel in den Haushalt eingestellt.

Herr Dienberg weist darauf hin, dass über das Vorkommen der Hamsterpopulationen Teilgutachten vorliegen.

Frau Walbrun findet es grundsätzlich gut, wenn bestimmte Nachkartierungen auf den Weg gebracht werden. Von den Umweltverbänden könnten zusätzlich Gelder angeworben werden. Generell liege Einstimmigkeit in der Sache vor; die benötigten Gelder in Höhe von 10.000,- bis 15.000,- Euro kann nicht an anderer Stelle gekürzt werden.

Frau Göbel ist der Meinung, da das Instrument Landschaftsplan über längere Zeit genutzt werde, sollte eine genaue Datengrundlage geschaffen werden. Wenig sinnvoll sei, an der einen oder anderen Stelle keinen ordentlichen Landschaftsplan zu erstellen, auch bei der aktuellen Haushaltslage. Bekannt sei das Vorkommen der Feldhamster im Uni-Nordbereich. Es könne nicht sein, dass der Feldhamster den Europäischen Schutzstatus als bedrohte Tierart besitzt und für die Kartierung seien keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden.

Herr Dr. Joger erklärt, die vorhandenen Kartierungen seien Momentaufnahmen und bilden keine ausreichende Grundlage.

Herr Humke äußert, dass sich eine genaue Kartierung, wie von Herrn Dr. Joger dargestellt, auf lange Sicht rechnen würde.

Herr Dienberg führt aus, Einzel- und Teilgutachten liegen in Bezug auf die Existenz des Feldhamsters im Siedlungsbereich vor. Dies stelle sicherlich nicht einen kompletten Ersatz für ein gesamtes Gutachten dar. Zu fragen sei, ob es tatsächlich eine flächendeckende Kartierung von Feldhamstern geben müsse. Konkurrierende Ansprüche bestehen nicht nur bei den Fledermäusen und Feldhamstern, sondern für eine Vielzahl von Arten. Der Untersuchungsaufwand für den Artenschutz sollte sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Eine Überlegung sei, Kartierungen gestaffelt vorzunehmen, da der Flächennutzungsplan für drei Jahre angelegt sei.

Herr Klatt schlägt vor, ein entsprechendes Ziel zu formulieren, um jetzt eine verlässliche fundierte Datengrundlage einzufordern. Die Durchführung der Kartierungen könnte zeitlich gestaffelt werden.

Frau Göbel stimmt der Staffelung zu.

Frau Friedrich-Braun erklärt, der im Uni-Nordbereich vorhandene gefährdete Feldhamsterbestand würde dann dieses Jahres kartiert werden.

 

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

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