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Frau Friedrich-Braun verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage und erläutert diese. Die Vorlage wird insofern korrigiert, dass die Prüfung der Gebietsvorschläge in der ersten Hälfte des Jahres 2012 im Rahmen der strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans stattfindet. Frau Göbel fragt nach, welche Gutachten in Auftrag gegeben werden und in welcher Höhe entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Frau Friedrich-Braun antwortet, im Jahr 2011 wurden 22.000,- Euro in den Haushalt eingestellt; dieser Ansatz wird in den nächsten vier Jahren fortgeführt. Beim detaillierten Einstieg in die Landschaftsplanung kann die Einstellung von zusätzlichen Mitteln erforderlich werden. Frau Göbel erkundigt sich nach konkreten Untersuchungen. Frau Friedrich-Braun erläutert, dass Zusatzuntersuchungen im Gelände in den Bereichen vorgesehen werden, wo Änderungen geplant sind. Für flächenhafte Kartierungen gibt es keinen finanziellen Spielraum. Herr Dr. Joger merkt an, den Planungen liegen veraltete Daten aus den 70er Jahren zu Grunde. Bis auf das Jahr 1998 zur Erstellung des Landschaftsrahmenplans wurde keine Erhebung zu den geschützten Arten durchgeführt, die aussagekräftig sei. Auch die baulichen Veränderungen der Fließgewässer bleiben unberücksichtigt. Die veralterte Datenlage ist seines Erachtens der Hauptkritikpunkt. Frau Friedrich-Braun erwidert, an ausgewählten Gebieten der Fließgewässer Leine und Garte erfolgt in zwei Monaten eine Kartierung des NLWKN. Eine flächendeckende Kartierung der Fließgewässer sei nicht möglich, aber auch in diesem Fall muss unter Umständen in Einzelfällen nachkartiert werden. Dies sei vertretbar, da seit Ende der 90er Jahre für die meisten Gewässer keine gravierenden Veränderungen erfolgt seien. Des weiteren weist sie darauf hin, dass auf jeden Fall auch Abstimmungen mit den Umweltverbänden erfolgen sollen und deren know how in die Bestandsanalyse einfließen wird. Frau Walbrun bemängelt, dass Mittel für wichtige Bereiche wie die Biotoptypenkartierung fehlen. Bekannt sei, dass der Feldhamster bei Bauvorhaben Probleme bereitet. Anstatt wiederholt einzelne Gutachten erstellen zu lassen, sollten Mittel effektiv eingesetzt werden, damit im größeren Maßstab Aussagen zu wichtigen und kritischen Arten getroffen werden können. Frau Göbel stimmt dem zu. Die Vorbereitungen zur Erstellung des Landschaftsplans sollten ordentlich angegangen werden. Der neu aufzustellende FNP wird für die nächsten Jahre aufgestellt. Sollten Gutachten in Bezug auf Feldamster/Fledermäuse ohnehin erforderlich sein, könnten diese Mittel einfließen. Frau Göbel wünscht fundierte Informationen, auch wenn dies höhere Ausgaben bedeutet. Frau Friedrich-Braun führt aus, die bestmögliche Datengrundlage werde geschaffen. Zurzeit wird der Landschaftsplan parallel zur Entwicklung des FNP bearbeitet und eine Bestandsanalyse durchgeführt. Herr Menzel ergänzt, auch die Verwaltung steht hinter qualitativ ausgearbeiteten Planungen. Frau Göbel fragt nach, ob die eingestellten Haushaltsmittel nur für den angegebenen Zweck verwendet werden dürfen. Frau Friedrich-Braun antwortet, für nicht abgeflossene Mittel kann eine Rückstellung in das neue Jahr übertragen werden; so besteht die Option, Gelder projektbezogen anzusparen. Herr Dr. Joger appelliert an die Politik, sich für ausreichende, finanzielle Mittel einzusetzen. Herr Dr. Joger bietet an, Gelder von Stiftungen anzuwerben; für die Umsetzung von zwei Artenschutzprojekten sei dies bereits gelungen. Herr Klatt fasst zusammen, die Diskussion habe deutlich gezeigt, dass bekannt sein muss, in welcher Höhe tatsächlich weitere Finanzmittel benötigt werden. Zeitnah und auch außerhalb des Ausschusses sei ein Dialog notwendig.
Der Ausschuss beschließt einstimmig:
Dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Einer Beschlussfassung durch den Rat bedarf es nicht.
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