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Frau Friedrich-Braun weist darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung zu der Anfrage der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion zum Thema „Zwingende Gründe für die Lockerung des Streusalzverbots?“ verteilt bzw. im Anschluss an die Sitzung im allris-Ratsinformationssytem freigeschaltet wird. Frau Göbel macht darauf aufmerksam, dass die Anfrage an den Betriebsausschuss Umweltdienste gerichtet war. Herr Lieske bietet an, mit einem Mitarbeiter vom Fachbereich Ordnung in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses die Stellungnahme der Verwaltung näher zu erörtern, zumal eine weitere Anfrage diesbezüglich an den Betriebsausschuss gerichtet wurde. Herr Lieske führt aus, die grundsätzliche Abwägung bestehe darin, im Rahmen des Haftungsausschlusses bei Gefahrenlage den Einsatz von Streusalz zu erlauben.
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