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77. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/867/11-1 Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr.32/1, 5. Änderung "An der St.-Vinzenz-Kirche"
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/867/11
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Arnold (Ortsbürgermeister der Ortschaft Weende) erklärt, den vorgestellten Planungen zuzustimmen

Herr Uhlig erläutert, dass ein Teil des jetzigen Plangebietes bereits Bestandteil der 4. Änderung des Bebauungsplanes („im Hassel“) gewesen sei. Das Verfahren sei dann aber abgetrennt worden, um den besonderen Belangen der hier betroffenen Grundstücks­eigentümer gerecht werden zu können. Insgesamt handele es sich hier um eine sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung.

 

Herr Arnold (Ortsbürgermeister der Ortschaft Weende) erklärt, den vorgestellten Planungen zustimmen zu wollen; die Planungen entsprächen den seinerzeitigen Wünschen des Ortsrates.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

1.      Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 32/1, 5. Änderung „An der St.-Vinzenz-Kirche“ wird zugestimmt.
Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3.      Ziele und Zwecke der Planung:
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets
- Festsetzungen für eine rückwärtige Bebauung auf dem Grundstück An der St.-Vinzenz-Kirche 3 als sinnvolle Innenverdichtung
- Anpassung der Geschossigkeit auf den Grundstücken Im Hassel 32a und 36 an die Umgebungsbebauung

4.      Geltungsbereich:
Die überplante Fläche liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende, in der Nähe zum Altdorf, 150 m südöstlich von der Petrikirche. Der Planbereich liegt zwischen der Straße An der St. Vinzenz Kirche im Süden und Im Hassel im Norden, unmittelbar westlich an die Kirche angrenzend in einer Breite von rd. 23 m. Die Fläche beträgt etwa 3.800 m². Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.

 
 

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