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Herr Uhlig erläutert, dass ein Teil des jetzigen Plangebietes bereits Bestandteil der 4. Änderung des Bebauungsplanes („im Hassel“) gewesen sei. Das Verfahren sei dann aber abgetrennt worden, um den besonderen Belangen der hier betroffenen Grundstückseigentümer gerecht werden zu können. Insgesamt handele es sich hier um eine sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung.
Herr Arnold (Ortsbürgermeister der Ortschaft Weende) erklärt, den vorgestellten Planungen zustimmen zu wollen; die Planungen entsprächen den seinerzeitigen Wünschen des Ortsrates.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 32/1, 5. Änderung „An der St.-Vinzenz-Kirche“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 3. Ziele und Zwecke der Planung: 4. Geltungsbereich: |
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