![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ortsbürgermeister Arnold verweist auf die Vorlage. Er stellt in dem Zusammenhang nochmals fest, dass sich durch den B-Plan keine Einschränkungen der Parkplätze am Junkerberg ergeben.
Der Ortsrat beschließt einstimmig. Der Verwaltungsvorlage wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 10 TP 3 (A), 3. Änderung „Seniorenwohnen Weende-Nord“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Wohngebiets Weende-Nord, nördlich der Altenwohnanlage James-Frank-Ring 38 und südlich der Parkplatzanlage des Friedhofs Junkerberg. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |