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Sieht TOP 5
Der Ortsrat beschließt einstimmig:
Die Verwaltungsvorlage wird abgelehnt.
1. Der im Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Weende Nr. 32/1, 4. Änderung „Im Hassel“ enthaltene Bereich B wird vom Geltungsbereich der 4. Änderung ausgenommen und in einem selbständigen Verfahren als 5. Änderung weitergeführt. 2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Weende Nr. 32/1, 5. Änderung „An der Sankt-Vinzenz-Kirche“ wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. 4. Ziele und Zwecke der Planung:
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