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Zu TOP 11:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 19, 4. Änderung „Salinenweg“, wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre erlassen.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird im Norden einschließlich der Straße „In der Krümme“, im Osten einschließlich der Straße „Salinenweg“, im Westen durch die angrenzende Bebauung an der Bachstraße und im Süden durch die Kasseler Landstraße begrenzt. Maßgeblich für die Abgrenzung der Veränderungssperre ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.
Allgemeine Ziele: § Sicherung der Ziele des Bebauungsplans § Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung § Festsetzung eines Sondergebiets, eines Gewerbegebiets gem. § 6 BauNVO
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