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Herr Holefleisch regt an, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 zusammen zu behandeln; dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.
Herr Dienberg verweist auf die Diskussion in dieser Angelegenheit in der vergangenen Ausschuss-Sitzung. Die beiden Vorlagen seien auch im Ortsrat Grone bereits beraten worden; der Ortsrat habe den Vorlagen zugestimmt.
Herr Holefleisch befürchtet, dass der ruhende Verkehr nicht verträglich abgewickelt werden kann. Er plädiere daher dafür, die Stellplätze wieder unter dem Gebäude unter dem künftigen Einzelhandelsgebäude anzuordnen. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Zu TOP 10:
Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 19, 4. Änderung, „Salinenweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) gefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. 3. Ziele und Zwecke der Planung: § Festsetzung eines (gegliederten) Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 BauNVO zur Sicherung von Flächen für produzierendes, verarbeitendes Gewerbe und Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen § Festsetzung eines Sondergebiets Einzelhandel (SO) gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Umsetzung der Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen zur Gewährleistung der städtebaulichen Verträglichkeit § Festlegung zulässiger Emissionskontingente, insbesondere Lärm § Hervorhebung der städtebaulichen Bedeutung der Kasseler Landstraße 4. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird im Norden einschließlich der Straße „In der Krümme“, im Osten einschließlich der Straße „Salinenweg“, im Westen durch die angrenzende Bebauung an der Bachstraße und im Süden durch die Kasseler Landstraße begrenzt. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke: · Die erforderlichen Stellplätze sind unter dem Einzelhandels-Gebäude anzuordnen, um hierdurch den Flächenverbrauch sowie den Umfang der versiegelten Fläche zu minimieren. Die Stellplätze dürfen zumindest von der Kasseler Landstraße aus nicht sichtbar sein. |
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