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Herr Dienberg erläutert, dass der Bebauungsplan in Teilbereichen auch Reihenhausbebauung zulassen und entsprechend angepasst werden solle. Inhaltlich könne er auf die Diskussion zum Aufstellungsbeschluss resp. Auslegungsbeschluss verweisen. Sodann erläutert Herr Dienberg die eingegangen Anregungen.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg/Rodeweg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung wird entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. 2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg / Rodeweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst eine Größe von ca. 4 ha und wird im Norden durch den Rodeweg, im Osten durch den Lütjen Feldsweg und im Westen durch den Elmweg begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Wohnbaugrundstücke der Straße Rhönbogen sowie die Jona Kindertagesstätte an. Maßgeblich ist die Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. |
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