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71. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/856/11 Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, "Lütjen Feldsweg/Rodeweg"
- Bescheidung der Angregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg erläutert, dass der Bebauungsplan auf Wunsch des Investors angepasst werden solle, um die Vermarktungschancen zu erhöhen

Herr Dienberg erläutert, dass der Bebauungsplan in Teilbereichen auch Reihen­haus­bebauung zulassen und entsprechend angepasst werden solle. Inhaltlich könne er auf die Diskussion zum Aufstellungsbeschluss resp. Auslegungsbeschluss verweisen. Sodann erläutert Herr Dienberg die eingegangen Anregungen.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

1.       Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg/Rodeweg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung wird entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

2.       Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg / Rodeweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

3.       Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst eine Größe von ca. 4 ha und wird im Norden durch den Rodeweg, im Osten durch den Lütjen Feldsweg und im Westen durch den Elmweg begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Wohnbaugrundstücke der Straße Rhönbogen sowie die Jona Kindertagesstätte an.

Maßgeblich ist die Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.

 
 

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