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Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung versandte Drucksache der Verwaltung. Sodann beschließt der Ausschuss ei8nstimmig.
Der Rat möge beschließen:
Der Straßenabschnitt der Ausbauanlage „Jüdenstraße (FGZ)“ von der Einmündung der Straße „Ritterplan“ bis zur Kreuzung mit der „Barfüßerstraße“ (Mittelachse der einmündenden Straßenteile) bildet zum Zwecke der Abrechnung der Straßenbaukosten nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) die selbständig abrechenbare Maßnahme „Jüdenstraße Mitte“. Der skizzierte Abrechnungsabschnitt ergibt sich aus dem beigefügten Auszug aus der Stadtgrundkarte, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist. |
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