![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Lepper nimmt Bezug auf die mit der Ladung versandte Vorlage und erläutert diese. Durch den hier in Rede stehenden Bebauungsplan solle die Errichtung von bis zu 30 Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Die Erschließung des Areales könne ggfs. in zwei Bauabschnitten erfolgen. Zur Ordnung der Grundstücksverhältnisse solle ein Umlegungsverfahren angeordnet werden. Im Rahmen der künftigen Grundstücksvergabe sollten mit den künftigen Erwerben zeitgemäße energetische Standards vereinbart werden.
Herr Welskop meldet weiteren Beratungsbedarf an. Seines Erachtens seien die Fragen des Lärmschutzes noch nicht hinreichend geklärt; er verweise darauf, dass die ehemalige A 388 in unmittelbarer Nähe verlaufe. Auch bitte er um Auskunft, ob das Oberflächenwasser ohne Belastung für andere Wohngebiete abgeleitet werden könne. Überdies komme dem hier in Rede stehenden Areal auch eine gewisse Naherholungsfunktion zu. Frau Brückner erklärt, diese Bedenken teilen zu können. Sie weise allerdings darauf hin, dass ein Teil der aufgeworfenen Fragen erst im weiteren Bauleitplanverfahren geklärt werden könne. Hierzu bedürfe es jedoch zunächst des Auftrages an die Verwaltung, das Verfahren weiter zu betreiben; dies geschehe durch den Aufstellungsbeschluss. Der Ortsrat habe daher nach ausgiebiger Diskussion dem Aufstellungsbeschluss einstimmig zugestimmt. Herr Dienberg ergänzt, dass speziell zur Entwässerungsproblematik kürzlich ein Ortstermin mit den Entwässerungsbetrieben und dem Tiefbauamt durchgeführt worden sei. Hinsichtlich der Lärmproblematik müsse ggfs. ein entsprechendes Gutachten beauftragt werden; aber dies sei keine Frage des Aufstellungsbeschlusses.
Herr Lepper erläutert, dass sich das Areal westlich des künftigen Plangebietes „Göttingen-Holtensen Nr. 13 ‚Am Stadtwege’“ und südlich des bestehenden Bebauungsplanes Göttingen-Holtensen Nr. 12 ‚Südl. Domänenweg’“ nicht im Eigentum der Stadt befinde und daher nicht mit überplant worden sei. ----- Sodann unterbricht Herr Holefleisch die Beratung der Ausschussmitglieder, um zunächst Bürgeranhörungen i.S.v. § 43 a NGO zu diesem Mitteilungspunkt zuzulassen:
Frau Et-Taib möchte sichergestellt wissen, dass die Entwässerung befriedigend geregelt ist. Ferner plädiere sie dafür, dass sich die Stadt vermehrt auf den Erhalt der bestehenden Gebäudesubstanz fokussiere. Herr Holefleisch entgegnet, dass auch er diese Zielsetzung unterstütze; die hier in Rede stehende Arrondierung des Ortsteiles stehe dem jedoch nicht entgegen.
Frau Schneider bittet darum, weitere Verzögerungen zu vermeiden, da ihres Wissens zahlreiche Bürger Holtensens dringend einen Bauplatz suchten. Sie spreche sich daher dagegen aus, wenn der Ausschuss seine Beschlussfassung vertagen würde. Herr Ernst erläutert, dass die Erschließung der Grundstücke voraussichtlich erst 2012 erfolgen könne. Frau Brückner erklärt, dass sowohl der Ortsrat, wie auch der Ausschuss eine zügige Entwicklung des Baugebietes befürworteten. Sie bitte jedoch um Verständnis dafür, dass die aufgeworfenen Fragen zunächst geklärt werden müssten. ----- Auf Nachfrage von Herrn Welskop erläutert Herr Kompart, dass die „Anordnung der Umlegung inhaltlich bedeute, dass der Umlegungsausschuss mit der Durchführung der Grundstücksordnung beauftragt werde; ein Präjudiz sei damit nicht verbunden. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“, gefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“, das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten. 3. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.
Geltungsbereich: Das Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Holtensen, zwischen Domänenweg im Norden und dem ehem. Domänengut im Süden, einer Grünfläche und eine Feldscheune im Westen und einer landwirtschaftlichen Fläche im Osten.
Allgemeine Planungsziele: § Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung § Sicherung einer stabilen, ausgewogenen Bevölkerungsentwicklung § Sicherung vorhandener Infrastruktureinrichtungen § Besondere Anforderungen an Klimaschutz und Energiekonzept |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |