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65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/800/10-1 Integriertes städtisches Entwicklungs-/Wachstumskonzept (ISEK) - Zentrales Innenstadtquartier
Ausbau der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/800/10
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg verweist zu dieser Angelegenheit auf die Diskussion in den vergangenen beiden Ausschuss-Sitzungen

Herr Dienberg verweist zu dieser Angelegenheit auf die Diskussion in den vergangenen beiden Ausschuss-Sitzungen. Vor dem Hintergrund dieser Beratungen habe die Verwaltung ihre Planungen nochmals überarbeitet und schlage nunmehr die Variante 2 b) zur Ausführung vor; ein entsprechender Plan sei auch der zuvor verteilten Tischvorlage beigefügt. Die Pflasterfläche im Bereich der Jacobi-Kirche sei etwas reduziert worden; ansonsten entspreche die Variante 2 b) der bisherigen Vorschlagsvariante 2 a). Damit bleibe die Pflasterung im unmittelbaren Umfeld der Kirche sowie in Richtung Wilhelmsplatz erhalten. Seines Erachtens stelle die jetzt vorgeschlagene Variante einen gelungenen Kompromiss unterschiedlicher Nutzungsinteressen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Ressourcen dar.

 

Auch Herr Klatt teilt diese Ansicht. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung reduziere die Kosten, ohne dass damit ein nennenswerter Qualitätsverlust einherginge. Auch aus Sicht von Herrn Welskop stelle die Verwaltungsvorlage einen guten Kompromiss dar; er wolle der Vorlage daher zustimmen.

 

Herr Holefleisch verweist darauf, dass es für den Einzelhandel wichtig sei, die Wegebeziehungen zu optimieren („Rundläufe“). Vor diesem Hintergrund möge die Kirchengemeinde prüfen, ob die Kirchhofmauer nicht entbehrlich sei. Hierdurch könne der durch die Pflasterung entstehende platzähnliche Charakter noch weiter unterstützt werden. Ferner würde er es begrüßen, wenn die Kirchengemeinde auf den Stellplatz im Süd-Osten der Kirche zu verzichten. Ein Parkplatz sei kaum die eine adäquate Nutzung im unmittelbaren Umfeld eines solchen Baudenkmals. Frau Behbehani unterstützt diese Forderung. Durch den Umbau der Jüdenstraße werde die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich deutlich gesteigert; das Quartier erfahre eine Aufwertung. Eine Beseitigung der Mauer wäre daher begrüßenswert; im Bereich des Spielplatzes sollte diese allerdings erhalten bleiben. Ein weiteres gestalterisches Manko stellten jedoch auch die Baum-Hochbeete dar. Herr Dienberg erläutert hierzu, dass diese teilweise durch die Tieferlegung des Kirchhofes erforderlich geworden wären.

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Sodann unterbricht Herr Holefleisch die Beratung der Ausschussmitglieder, um zunächst Bürgeranhörungen i.S.v. § 43 a NGO zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen. 

 

Herr Fischer (Kirchenvorstand der Jacobi-Kirche) erläutert, dass eine Umgestaltung des Kirchhofes von der Stadt finanziert werden müsse. Im übrigen kritisiere die vorgestellte Ausbauplanung; es werde nach wie vor der  Charakter einer „Durchgangsstraße“ vermittelt.

 

Herr Holefleisch entgegnet, dass die Variante 2 b) einen Kompromiss darstelle, der vielfältigsten Ansprüchen gleichermaßen genüge. Herr Dienberg ergänzt, dass trotz der überaus angespannten Haushaltslage hier ein hohes gestalterisches Niveau zur Ausführung kommen werde; insofern halte er die Kritik für unangemessen.

 

Frau Behbehani verweist darauf, dass die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr sorgfältig und umfänglich abgewogen worden seien. Ferner weise sie darauf hin, dass das Haushaltssicherungskonzept zu vielfältigsten Einschränkungen führe; gleichwohl sei die Stadt auch weiterhin im investiven Bereich tätig. Diese Leistung mögen die Bürger anerkennen.

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Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Dem Vorschlag zum Ausbau der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz („Variante 2 b)“) wird zugestimmt

Dem Vorschlag zum Ausbau der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz („Variante 2 b)“) wird zugestimmt.

 
 

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