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Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage der Verwaltung. Herr Welskop erläutert, dass der Ortsrat der Vorlage bereits zugestimmt habe.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Ziele und Zwecke der Planung: - Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“ - Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets - Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen - Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg Im Bereich B: - Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3 - Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet - Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.
5. Geltungsbereich: |
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