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65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/811/10 Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 32, 4. Änderung "Im Hassel"
- Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Zustimmung zum Enwturf und zur öffentlichen Auslegung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage der Verwaltung

Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage der Verwaltung. Herr Welskop erläutert, dass der Ortsrat der Vorlage bereits zugestimmt habe.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

1.       Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.

 

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich A:

-          Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets

-          Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen

-          Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg

           Im Bereich B:

-          Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet

-          Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.

 

5.       Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende in der unmittelbaren Nähe zum Altdorf, 100 m südöstlich der Petrikirche. Der Planbereich A umfasst die Flurstücke 167, 168 und 191 der Flur 10, Gemarkung Weende, südlich an der Straße Im Hassel gelegen. Die Fläche beträgt rd. 2750 m². Der Planbereich B liegt nördlich der Straße An der St. Vinzenz Kirche und unmittelbar neben derselben. Er umfasst das Flurstück 182 der Flur 10, Gemarkung Weende, mit einer Fläche von 2199 m².
Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.

 
 

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