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65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: vertagt (zurückgestellt)
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/804/10 Umbau des Düstere-Eichen-Weg von Eichendorffplatz bis Nikolausberger Weg (4. Bauabschnitt)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg verweist auf die ausführliche Diskussion der Angelegenheit in der vergangen Ausschuss-Sitzung

Herr Dienberg verweist auf die ausführliche Diskussion der Angelegenheit in der vergangen Ausschuss-Sitzung. Nach seiner Einschätzung habe noch weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der Radverkehrsführung sowie zur Frage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Tempo-30) bestanden; im übrigen habe bezüglich der vorgestellten Ausbauplanung jedoch weitestgehend Einvernehmen erzielt werden können.

 

Die Verwaltung habe zu vorbenannten Fragestellungen weitere Überlegungen angestellt. Hinsicht der Radverkehrsführung werde nunmehr vorgeschlagen, beidseitig Angebotsstreifen für den Radverkehr zu markieren. Dabei werde allerdings die in den einschlägigen Richtlinien für derartige Streifen vorgegebene Mindestbreit unterschritten werden müssen. Er weise in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass auch bereits die bisherige Ausbauplanung – insbesondere durch die Verkehrsführung in Kreuzungsbereichen und die Markierung von Aufstellflächen – eine erhebliche Verbesserung für den Radverkehr bedeute.

 

Die Problematik hinsichtlich der Ausweisung von Tempo-30 sei in der vergangen Ausschuss-Sitzung bereits dargelegt worden. Zwischenzeitlich habe die Verwaltung erneut das Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gesucht. Danach komme Tempo-30 nur als sog. Streckengebot in Bereichen mit einer besonderen Gefahrensituation in Betracht. Ein derartiges Streckengebot sei in dem sich südlich an den Ausbauabschnitt anschließenden Straßenbereich bereits in Höhe des Hainberggymnasiums ausgewiesen worden. Nach dem erfolgten Ausbau solle Tempo-30 im Kreuzungsbereich Nonnenstieg/ Nikolausberger Weg/ Düstere-Eichen-Weg ausgewiesen werden. Diese Regelung würde von vorbenannter Behörde ausdrücklich mitgetragen, da die Situation in diesem Bereich sehr unübersichtlich sei. Eine entsprechende verbindliche schriftliche Zusage der Behörde liege der Stadt zwischenzeitlich vor; die Gefahr einer Rückforderung von Fördermitteln bestehe damit nicht mehr. Die Verwaltung beabsichtige ferner, auch einen weiteren - zwischen den beiden benannten Stellen befindlichen - Straßenabschnitt für Tempo-30 auszuweisen. Hinsichtlich der GVFG-Förderung sei dies ebenfalls unbedenklich, da dieser „Mittelabschnitt“ seinerzeit ohne entsprechende Fördermittel erstellt worden sei.

 

Die Ausbauplanung in Form der jetzt vorgeschlagenen Varianten stelle seines Erachtens eine ausgewogene und praktikable Lösung dar. Wenn der Ausbau jetzt nicht durchgeführt werde, werde die Stadt Göttingen die zugesagten Fördermittel im Ergebnis verlieren. Dies gelte umso mehr, da ab 2013 die Gemeindeverkehrsfinanzierung auf eine völlig neue Grundlage gestellt werde. Auch sei es nicht möglich, die für den Ausbau des Düstere-Eichen-Weges vorgesehenen Mittel auf ein anderes Projekt – z.B. den Ausbau des Güterverkehrszentrums - zu übertragen. Überdies entstünde dann das Problem, die Sanierung des Düstere-Eichen-Weges allein über den städtischen Haushalt zu finanzieren, was finanziell nicht darstellbar wäre.

 

Herr Holefleisch entgegnet, dass die Notwendigkeit des Straßenausbaus s.E. noch nicht hinreichend belegt sei. Ferner müssten die Anlieger sich mit nicht unerheblichen Beiträgen an den Ausbaukosten beteiligen, um dann im Gegenzug die bisherige Tempo-30-Regelung zu verlieren. Nach alledem spreche er sich nach wie vor gegen die Vorlage aus.

 

Frau Behbehani entgegnet, dass der Düstere-Eichen-Weg auch von zahlreichen Radfahrern benutzt werde; diesen sei der jetzige Straßenzustand sowie die bisherige Verkehrsführung nicht länger zuzumuten. Überdies sei das regelmäßige „Flicken“ von Schlaglöchern höchst unwirtschaftlich. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf. Sie könne die vorgebrachten Bedenken zwar nachvollziehen, bitte jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der künftigen Tempo-30-Streckengebote, der Zebrastreifen und der kurvigen Straßenführung in dem hier in Rede stehenden Bereich ohnehin nicht schnell gefahren werden könne. Auch Herr Welskop teilt diese Ansicht. Der Straßenzustand sei katastrophal und sei verantwortlich für die hohe Belastung mit Verkehrslärm.

 

Herr Holefleisch regt an, im Zuge des Kanalbaus lediglich die Decke zu erneuern. Herr Ernst erläutert, dass dies keine nachhaltige Lösung darstelle und insofern unwirtschaftlich sei. Erforderlich sei vielmehr eine grundlegende Verbesserung des Unterbaus.

 

Auf Nachfrage von Kromschröder teilt Herr Dienberg mit, dass die zuvor erläuterte Tempo-30-Regelung in Form einzelner Streckengebote mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgestimmt worden sei; diese stimme einer Tempo-30-Regelung im Kreuzungsbereich Nonnenstieg explizit zu.

 

Herr Ernst erläutert, dass in den vergangenen 10 Jahren jährlich durchschnittlich rd. 15 TEUR für die Unterhaltung des hier in Rede stehenden Straßenabschnittes hätten aufgewendet werden müssen. Dieser Aufwand werde wegen des extrem schlechten Straßenzustandes künftig noch steigen, so dass in den kommenden 5 Jahren mit 20 TEUR p.a. zu rechnen sei. Der Düstere-Eichen-Weg sei diejenige Straße im Vor­behaltsnetz mit dem schlechtesten Zustand. Spätestens 2015 werde die Straße jedoch einen Zustand erreicht haben, der das Aufbringen einer neuen Deckschicht unumgänglich mache. Damit entstünden im Zeitraum von 2011 – 2015 Kosten von insgesamt rd. 275 TEUR. Dem stünde ein Eigenanteil der Stadt von lediglich rd. 260 TEUR gegenüber, sofern jetzt der vorgeschlagene Straßenausbau durchgeführt werde. Ein Straßenausbau im Sinne der Vorlage stelle mithin eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar. (Anmerkung des Protokollanten: eine entsprechende Übersicht ist im System allris zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.)

 

Herr Holefleisch bittet darum, die Anlieger frühzeitig über die Ausbauplanungen zu informieren. Herr Dienberg sagt zu, unmittelbar nach einem erfolgten Beschluss des Ausschusses eine Bürgeranhörung durchzuführen.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kosten-Nutzen-Analyse DEW (15 KB)      
Der Planung zum Umbau des Düstere-Eichen-Weges vom Eichendorffplatz bis zum Nikolausberger Weg wird zugestimmt

Die Angelegenheit wird vertagt.

 
 

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