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Herr Bachmann erläutert die Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Erhöhung der Anteilssätze für den Bereich der Fußgängerzone (Ziff. 1 a) des Beschlussvorschlages) diene der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Hierbei bitte er zu berücksichtigen, dass sich die bisherigen Anteilssätze an der unteren Grenze des rechtlich Zulässigen bewegten.
Die Festsetzung von Anteilssätzen für die Außenbereichsstraßen (Ziff. 1 b) des Beschlussvorschlages) hingegen sei zunächst eher prophylaktischer Natur, da derzeit keine derartigen Ausbaumaßnahmen geplant seien.
Herr Welskop erneuert seine bereits zum vorangegangen Tagesordnungspunkt geäußerte Kritik an einer weiteren Belastung der Innenstadt-Anlieger; er werde daher auch diese Satzungsänderung ablehnen.
Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:
Der Rat möge beschließen:
1. Der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage hinsichtlich a) der Erhöhung der Anteilssätze für die Anlieger von Fußgängerzonen und b) der erstmaligen Festlegung von Anteilssätzen für Anlieger von Außenbereichsstraßen wird zugestimmt.
2. Mit der Vorlage zu Nr. 1a) wird eine vom Rat am 09.06.2010 beschlossene Konsolidierungsmaßnahme zum Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2016 umgesetzt (HSK 2011-2016 Nr. 66/5). |
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