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65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/071/10 4. Nachtrag zur 'Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen' (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.09.2000
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Aktenzeichen:66.31 4. Nachtrag ABS
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Bachmann erläutert die Beschlussvorlage der Verwaltung

Herr Bachmann erläutert die Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Erhöhung der Anteilssätze für den Bereich der Fußgängerzone (Ziff. 1 a) des Beschlussvorschlages) diene der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Hierbei bitte er zu berücksichtigen, dass sich die bisherigen Anteilssätze an der unteren Grenze des rechtlich Zulässigen bewegten.

 

Die Festsetzung von Anteilssätzen für die Außenbereichsstraßen (Ziff. 1 b) des Beschluss­vorschlages) hingegen sei zunächst eher prophylaktischer Natur, da derzeit keine derartigen Ausbaumaßnahmen geplant seien

 

Herr Welskop erneuert seine bereits zum vorangegangen Tagesordnungspunkt geäußerte Kritik an einer weiteren Belastung der Innenstadt-Anlieger; er werde daher auch diese Satzungsänderung ablehnen.

 

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

Der Rat möge beschließen:

 

Der Rat möge beschließen:

 

1.       Der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage hinsichtlich

a) der Erhöhung der Anteilssätze für die Anlieger von Fußgängerzonen und

b) der erstmaligen Festlegung von Anteilssätzen für Anlieger von      Außenbereichsstraßen

wird zugestimmt.

 

2.       Mit der Vorlage zu Nr. 1a) wird eine vom Rat am 09.06.2010 beschlossene Konsolidierungsmaßnahme zum Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2016 umgesetzt (HSK 2011-2016 Nr. 66/5).

 
 

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