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Herr Bachmann nimmt Bezug auf die vorangegangene Diskussion zu Tagesordnungspunkt 8.1 und erläutert die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage. Die Sondernutzung in der Stadt Göttingen sei zum 01.02.2008 grundlegend neu geordnet worden. Zum 01.01.2009 sei die Sondernutzungssatzung nebst Gebührensatzung auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen angepasst worden. Die neuen Regelungen hätten sich seines Erachtens bewährt. Zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes werde nunmehr in einigen Bereichen eine moderate Anhebung der Gebühren vorgeschlagen. So sollten die Gebühren für Freisitzflächen zwischen 1,- EUR und 0,50 EUR pro Monat und Quadratmeter Nutzfläche steigen. Die Gebühren für „Kundenstopper“ stiegen um Beträge zwischen 2,- EUR und 7,50 EUR pro Werbeanlage und Monat. Ferner sei die Anpassung einiger weiterer kleiner Gebührentatbestände vorgesehen.
Herr Welskop kritisiert insbesondere die geplante Erhöhung der Sondernutzungsgebühr für Freisitzflächen. Die Erhöhung betrage zwischen 11 % und 25%; dies könne nicht mehr als moderat bezeichnet werden. Überdies liege die letzte Erhöhung noch keine 3 Jahre zurück. Erneut sei v.a. die Innenstadt betroffen. Er werde daher auch diese Vorlage ablehnen. Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen: Beschlussvorschlag zur HSK 2011-2016 (Nr. 66/4):
Der Rat möge beschließen:
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Göttingen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen. |
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