zurück
 
 
65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/054/09 Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze in der Stadt Göttingen (Ablösungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60) Beteiligt:04-Recht
    61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
   66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
   20-Fachbereich Finanzen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Bachmann erläutert die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt

Herr Bachmann erläutert die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Die derzeitige Ablöseregelung erfasse ausschließlich den Bereich der Kernstadt. Im übrigen Stadtgebiet seien bislang im Einzelfall festgelegte Ablösebeträge erhoben worden, ohne dass dies bislang per Satzung geregelt gewesen sei. Dies habe zu Rechtsstreitigkeiten geführt. In einem aktuellen Urteil sei der Berechnungsmodus der Stadt zwar grundsätzlich bestätigt worden, die Höhe der in die Berechnung eingeflossenen Erstellungskosten sei jedoch beanstandet worden. Die dem Ausschuss vorgelegte Neuregelung, solle dazu dienen, diese rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen. Die Erstellungskosten seien nunmehr auf der Grundlage aktueller Jahresausschreibungen ermittelt worden. Die neue Ablösesatzung umfasse zudem das gesamte Stadtgebiet. Der Grundstückswert solle nunmehr generell auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes ermittelt werden. Da im Bereich der Innenstadt jedoch z.T. sehr hohe Bodenrichtwerte anzutreffen seien, werde der Ablösebetrag pro Stellplatz durch eine absolute Obergrenze „gedeckelt“. Sodann stellt Herr Bachmann verschiedene Beispielsrechnungen vor.

 

Herr Welskop kritisiert, dass die sog. Interessensquote zu Lasten der betroffenen Eigentümer von bislang 60 % auf nunmehr 80 % erhöht werden solle. Er bitte um Auskunft, welche Quote vergleichbare niedersächsische Kommunen veranschlagten. Herr Bachmann erläutert, dass sich die Quoten zwischen 60 % und 80 % bewegten. In Hannover und Langenhagen würden – wie in Göttingen geplant – 80 % veranschlagt, während in Emden und Wilhelmshaven 75 % zugrunde gelegt würden. In Hildesheim betrage der Anteilssatz 67 % und in Oldenburg 60 %. Oldenburg sei damit von den 6 benannten Vergleichskommunen die einzige Kommune, die den bislang in Göttingen üblichen Satz noch anwende.

 

Nach Ansicht von Herrn Holefleisch stelle der Verwaltungsvorschlag eine Erhöhung mit Augenmaß dar, die auf die wirtschaftliche Situation aller Beteiligten gleichermaßen Rücksicht nehme. Auch Herr Klatt teilt diese Meinung. Es handele sich hier um eine angemessene Erhöhung, zumal eine absolute Obergrenze vorgesehen sei.

-----

Sodann unterbricht Herr Holefleisch die Beratung der Ausschussmitglieder, um zunächst Bürgeranhörungen i.S.v. § 43 a NGO zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Frau Behrens (Pro City) erklärt, die neue Satzungsregelung grundsätzlich mittragen zu können. Sie wolle jedoch sichergestellt wissen, dass die vereinnahmten Ablösebeträge in die Erstellung neuer Stellplätze flössen. Herr Holefleisch entgegnet, dass der Gesetzgeber die Verwendung derartiger Mittel ausdrücklich nicht auf die Erstellung von Parkplätzen beschränkt habe. So sei z.B. der Ausbau von Fußwegen und die Optimierung von Parkleitsystemen, des Nahverkehrs oder des Radverkehrsnutzung ausdrücklich als Verwendungszweck zugelassen. Frau Behrens gibt zu bedenken, dass dies den betroffenen Anliegern nur schwer zu vermitteln sei.

-----

Herr Semmelroggen kritisiert, dass sich einigen Straßen die Ablösebeträge ungefähr verdoppelten. Herr Bachmann entgegnet, dass die Innenstadt bislang bevorteilt gewesen sei, da die Ablösebeträge dort „eingefroren“ gewesen seien. Durch die Streichung einer derartigen Festbetragsregelung werde diese Ungleichbehandlung nunmehr beseitigt. Er räume ein, dass dies in einigen Innenstadtquartieren zu einer deutlich spürbaren Erhöhung der Ablösebeträge führen werde, bitte jedoch zu berücksichtigen, dass hier die Beträge seit 1984 nicht mehr erhöht worden seien. Auf Nachfrage von Herrn Welskop erläutert Herr Bachmann, dass sich in den Bereichen außerhalb der Innenstadt der Berechnungsmodus gegenüber der bisherigen Praxis nicht ändern werde; allerdings ergäbe sich durch Anhebung der Interessensquote von 60 % auf 80 % eine entsprechende Erhöhung.

 

Herr Welskop kritisiert, dass die Ablösebeträge nur zum Teil für die Erstellung von Parkplätzen Verwendung finden würden. Er verweise zudem darauf, dass in der heutigen Sitzung noch weitere Satzungen zur Beratung stünden, die sämtlich eine Erhöhung der Belastungen von Innenstadt-Anlieger zum Gegenstand hätten. Er werde der Vorlage – wie auch den folgenden Satzungsänderungen (TOP 7 und 8) - daher nicht zustimmen.

 

Herr Holefleisch zeigt sich enttäuscht, dass sich die CDU nach seiner Einschätzung der Sanierung des städtischen Haushaltes entziehen wolle. Zudem sei es seines Erachtens nicht mehr zeitgemäß zu glauben, der Erfolg des Einzelhandels hänge allein von der Zahl der Innenstadt-Parkplätze ab. Ausschlaggebend sei vielmehr eine qualitätsvolle Gestaltung der Innenstadt; eine zu große Zahl von Innenstadt-Stellplätzen sei in dieser Hinsicht eher kontraproduktiv. Die Stadt habe in der Vergangenheit jedoch viel zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt getan. Dadurch seien auch die Grundstückspreise in der Innenstadt gestiegen; es sei nur sachgerecht, wenn die Eigentümer der Innenstadtliegenschaften ihren Beitrag zu dieser Wertsteigerung leisteten. Die Verwaltung habe hier mit Augenmaß einen gerechten Vorschlag erarbeitet.

 

Frau Behbehani erklärt, dass die Innenstadt derzeit über eine hohe Qualität verfüge. Dieses Maß an Qualität müsse gehalten werden; hierzu müssten auch die Innenstadt-Anlieger beitragen. Zudem seien die Ablösebeträge hier seit 26 Jahren nicht mehr erhöht worden. Durch die Kürzung der Städtebauförderung und andere Maßnahmen sei eine skandalöse Unterfinanzierung der Kommunen entstanden. Dieser Ausschuss habe z.B. unter TOP 5.1 über modifizierte Ausbaustandards beraten, um wenige tausend Euro einzusparen zu können. Vor dem Hintergrund derartiger Sparzwänge könne sie die Kritik der CDU nicht nachvollziehen. Herr Dienberg ergänzt, dass das Einfrieren der Ablösebeträge in der Innenstadt über einen Zeitraum von 26 Jahren einer indirekten Subventionierung gleichgekommen sei. Er sei davon überzeugt, dass die vorgeschlagene Satzungsänderung die Innenstadt als Standort nicht gefährde. Die Ablösebeträge seien sämtlich entsprechend der Vorgabe des Gesetzgebers verwendet worden. So sei aus diesen Mitteln z.B. das Parkleitsystem finanziert worden.

 

Herr Welskop bekräftigt seine ablehnende Haltung; erneut würden die Anlieger der Innenstadt belastet. Auch die Verwendung der Ablösebeträge halte er nach wie vor nicht für sachgerecht. Das Parkleitsystem habe im Übrigen bereits zum Zeitpunkt seiner Erstellung nicht den Ansprüchen genügt.

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

 

Der Rat möge beschließen:

Der Rat möge beschließen:

 

Die Ablösungssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.

 
 

zurück