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Herr Holefleisch bringt den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag ein und verweist darauf, dass bei der Berechnung der Mieten durch die Hauseigentümer auch die Werthaltigkeit der vor den jeweiligen Ladenlokalen befindlichen öffentlichen Flächen berücksichtigt werde. Diese Flächen würden jedoch durch die öffentliche Hand erstellt. Damit werde im Ergebnis der Gewinn – in Form der Mieteinnahmen - privatisiert und der Aufwand werde kommunalisiert. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Sondernutzungsgebühr an die Mieten der Erdgeschoss-Flächen anlehnen. Er sei sich dessen bewusst, dass dies zu einer nicht unerheblichen Steigerung der Sondernutzungsgebühren führen werde; er schlage daher eine Fristenregelung vor. Die Verwaltung möge prüfen, ob eine solche Neuregelung der Sondernutzungsgebühren rechtlich und praktisch möglich sei.
Herr Welskop kritisiert, dass damit zum wiederholten Male eine zusätzliche Belastung für das Innenstadtgewerbe verbunden wäre. Die Nutzung von Freisitzflächen sei zudem extrem witterungsabhängig und müsse schon alleine aus diesem Grunde deutlich preisgünstiger sein, als die Miete für entsprechende Erdgeschoss-Flächen. Die Stadt Göttingen sollte vielmehr Maßnahmen ergreifen, um die derzeit existierende Innenstadtgastronomie in ihrem Bestand zu sichern, anstatt ständig neue Belastungen zu kreieren. Der Wettbewerb werde insbesondere in der Gastronomie immer größer, während zugleich die Besuchzahlen stagnierten und die Umsätze sogar eher rückläufig seien.
Auch aus Sicht von Herrn Dienberg sei die Zielsetzung des Antrages problematisch. Er wolle zudem darauf hinweisen, dass es sich bei den unter TOP 6 und 7 beratenen Satzungsänderungen und der hier in Rede stehenden Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung jeweils um unterschiedliche Zielgruppen handele. Während erstere auf die Grundstückseigentümer abzielten, habe die hier in Rede stehende Änderung die Einzelhändler und die Gastronomie zum Gegenstand. Er bitte darum, in der Diskussion beides nicht miteinander zu vermischen. Vor diesem Hintergrund schlage die Verwaltung nur eine moderate Erhöhung vor, zumal bereits 2008 eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für Freisitzflächen stattgefunden habe. Sofern die Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erhalte, werde sie selbstverständlich prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Antrag umgesetzt werden könne; seines Erachtens sei die in der Vorlage zu TOP 8 vorgeschlagene Erhöhung jedoch ausreichend.
Herr Klatt spricht sich ebenfalls für die Verwaltungsvorlage aus. Hier werde eine Erhöhung mit Augenmaß vorgeschlagen. Die Sondernutzungsgebührensatzung stelle seines Erachtens eine gut strukturierte Regelung dar, da hier differenziert auf die Lage der jeweiligen Sondernutzungsflächen abgestellt werde.
Herr Holefleisch bittet die Verwaltung, die Umsetzbarkeit des Antrages ergebnisoffen zu prüfen; Herr Dienberg sagt dies zu. ----- Sodann unterbricht Herr Holefleisch die Beratung der Ausschussmitglieder, um zunächst Bürgeranhörungen i.S.v. § 43 a NGO zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Frau Behrens kritisiert, dass die Sondernutungsgebühren vor noch nicht einmal 3 Jahren deutlich angehoben worden seien. Seinerzeit sei die Satzungsänderung und die Bemessung der Gebühren intensiv diskutiert worden. Pro City habe diesen Prozess begleitet und die Gebührenerhöhung zum Teil unterstützt, um die Qualität der Innenstadt zu sichern. Sofern die in der Vorlage zu TOP 8 vorgeschlagene Änderung sich auf die sog. „Kundenstopper“ beziehe, könne sie auch die neuerliche Erhöhung mittragen. Sie wende sich jedoch gegen eine weitere Verteuerung der Gebühren für die Außengastronomie. Eine attraktive Außengastronomie präge den Charakter einer Innenstadt; ihr komme daher für die Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung zu.
Frau Et-Taib verweist darauf, dass die Eigentümer der Innenstadtimmobilien zum Teil erhebliche Investitionen tätigen müssten, um den Gebäudebestand zu erhalten. Sie spreche sich daher deutlich gegen jegliche Erhöhung von Gebühren und Beiträgen im Bereich der Innenstadt aus. Dies betreffe auch die beiden vorangegangen Tagesordnungspunkte.
Herr Dienberg entgegnet, dass durch die Investitionen der Stadt die Attraktivität der Innenstadt - und damit auch der Wert der Immobilien - gesteigert werde. Dies führe z.B. in einigen Kommunen dazu, dass sich die Eigentümer auch über den nach dem NKAG zu leistenden Beitrag hinaus an den Kosten beteiligten. Dies sei zwar in Göttingen nicht der Fall, er halte es jedoch für angemessen, wenn sich die Eigentümer im Rahmen der hier in Rede stehenden Satzungsänderungen an derartigen Wertsteigerungen beteiligten. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen: 1.) Entsprechend der Vorgabe des Landes sollte die Stadt wirtschaftlich agieren und bestehende Einnahmemöglichkeiten bei der Nutzung des öffentlichen Raumes ausschöpfen. Entsprechend sollten bei der Festlegung der monatlichen Nutzungsgebühren für Freisitzflächen (Punkt 7) die Pachtpreise je Quadratmeter der an die öffentlichen Flächen angrenzenden (oder vergleichbarer) Erdgeschossflächen zu Grunde gelegt werden. 2.) Wo sich die Gebühr für öffentliche Freisitzflächen nicht in angemessener Weise an den Pachtpreisen der angrenzenden Erdgeschossflächen orientiert, möge die Verwaltung die jeweilige Subventionierung dokumentieren, indem sie sie nach Maßgabe von Klarheit und Wahrheit der Haushaltsführung als Zuschuss im Haushalt ausweist. 3.) Da bei der Kalkulation der Pachten für private Liegenschaften meist die Werthaltigkeit der angrenzenden öffentlichen Flächen vom Vermieter zu seinen Gunsten einkalkuliert wird, wird die Anpassung der Gebühren schrittweise auf 5 Jahre gestreckt, um den PächterInnen ausreichend Zeit zu geben, gegenüber den Eigentümern mit Verweis auf die Satzungsänderung eine Anpassung der Mieten zu erwirken.
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