![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ortsbürgermeister Wattenberg verweist auf die Vorlage der Verwaltung, die im heutigen Bauausschuss erörtert und beschlossen worden sei. Es handele sich bei der Maßnahme um einen Erweiterungsbau des ASC Sportcentrums in Richtung Norden zur Vergrößerung der dortigen Kindertagesstätte.
Frau Fischer führt aus, dass im heutigen Bauausschuss seitens der Anwohner Einwände zur verkehrlichen Anbindung sowie aufgrund des Verlustes von Parkplätzen vorgebracht worden seien. Der Wegfall der Parkplätze treffe zu, jedoch könne sie nicht die Meinung teilen, dass durch die Kindertagesstätte mehr Verkehr entstehe. In Geismar und in der Südstadt gehe aus einer Elternbefragung hervor, dass der Bedarf an Hortplätzen nicht gedeckt sei. Insofern könne man froh sein, dass der ASC Göttingen bereit sei, weitere Hortplätze zu schaffen.
Herr von Kroge stimmt den Aussagen von Frau Fischer zu und ergänzt, dass seiner Meinung nach Hortplätze wichtiger als Parkplätze seien.
Herr Knigge stimmt dem ebenfalls zu und merkt an, dass er sich mit Herrn Harms über die Angelegenheit abgestimmt habe, da dieser an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen könne.
Anschließend nimmt der Ortsrat einstimmig zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 210 „Ehem. Zietenkaserne“, Teilplan 4, 4. Änderung „Zietenterrassen“ gefasst. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen des Verfahrens berichtigt.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 210 „Ehem. Zietenkaserne“, Teilplan 4, 4. Änderung „Zietenterrassen“ wird zugestimmt. Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Ziele und Zwecke der Planung: § Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Vereinsheim, Kindertagesstätte, Schank- und Speisewirtschaft sowie Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke § Änderung der Lage der Baugrenzen sowie der Flächen für Stellplätze § Regelung der baulichen Dichte durch Festsetzung von Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) § Regelung der Gebäudehöhen durch Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse sowie der maximalen Gebäudehöhen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück des Sportvereines ASC Göttingen, Ehrengard-Schramm-Weg 11, Flurstück 515/1 der Flur 8 der Gemarkung Geismar. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Nordosten durch die Hannah-Vogt-Straße, südöstlich durch den Von-Baudissin-Platz, südwestlich durch den Ehrengard-Schramm-Weg und im Nordwesten durch eine unbebaute Fläche. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 4.064 m².
Maßgeblich ist die Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |