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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Geismar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Geismar Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Geismar,Kerllsgasse 2, 37083 Göttingen
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ortsbürgermeister Wattenberg teilt mit, dass

Herr Ortsbürgermeister Wattenberg teilt mit, dass

 

-          aufgrund der mangelnden Resonanz die Kirmes grundlegend überdacht werden müsse. Auch seitens des Ortsrates sei die Beteiligung leider nicht gut gewesen.

-          der behindertengerechte Zugang zur Martinskirche seiner Bestimmung übergeben worden sei. Die Maßnahme sei sehr gelungen und der Thieplatz habe durch den Aufgang insgesamt gewonnen.

-          innerhalb des Ortsrates noch Termine wie das Kontaktgespräch mit den Vereinen und das Treffen mit der Realgemeinde abgesprochen werden müssten.

-          der Ortsrat eine Einladung zum 30jährigen Bestehen des Plattdeutschen Vereins am 06.11.10 um 14.00 Uhr im Gasthaus „Zur Linde“ erhalten habe.

 

Herr Pflugmacher teil mit, dass der Fachdienst Straßenverkehr zu den in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen zu den Radwegen in der Kiesseestraße wie folgt Stellung nehme:

 

In der StVO-Novellierung 1999 wurde die Radwegbenutzungspflicht neu geregelt. Ist ein Radweg beschildert, muss er benutzt werden. Auf der Fahrbahn darf nicht gefahren werden. Ein baulich vorhandener Radweg, der nicht beschildert ist, darf benutzt werden, muss aber nicht. Hier darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Hier handelt es sich um einen "anderen Radweg". Entscheidend ist die Breite. Diese reicht in der Kiesseestraße überwiegend nicht aus. Die Beschilderung der Radwege sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite wurde im Jahre 2000 entfernt. Aufgrund eines Widerspruchsverfahrens sind wir damals von der Bezirksregierung angewiesen worden, die Benutzungspflicht aufzuheben. Die Radfahrer können also entweder auf den "anderen Radwegen" oder auf der Fahrbahn fahren. Entgegen der Fahrtrichtung darf sowohl auf benutzungspflichtigen, als auch auf anderen Radwegen nicht gefahren werden, es sei denn, dies wird durch Schilder erlaubt.

Die Verkehrssituationen an Bushaltestellen ist an vielen Stellen im Stadtgebiet nicht unproblematisch, wegen der räumlichen Enge aber selten zu vermeiden.“

 

Weiter teilt Herr Pflugmacher mit, dass der Fachbereich Jugend darauf hinweise, dass die Errichtung der Sitzbänke und Wipptiere auf der Grünfläche neben der Verwaltungsstelle an einer gut einsehbaren Stelle erfolgen sollte und der Zugang über einen abgesenkten Bordstein notwendig sei. Insofern müsse nochmals der genaue Standort und die Zuwegung besprochen werden.

 

 

 
 

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