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63. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/810/10 Bebauungsplan Göttingen Nr. 210 "Ehem. Zietenkaserne", Teilplan 4, 4. Änderung, "Zietenterrassen"
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Uhlig erläutert, dass die beabsichtigte Planänderung notwendig sei, da die bisherigen Festsetzungen den geänderten Anforderungen des ASC planungsrechtlich nicht mehr entsprechen. Weiterhin bestehe hier Bedarf für eine Kindertagesstätte, welche nunmehr als Erweiterungsbau möglich gemacht werden solle.

 

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Herr Wedrins unterbricht die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 43 a NGO zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Herr Coners bittet um Auskunft, ob es für eine Erweiterung keine Alternativflächen gebe, da der ausgewiesene Bereich keine Möglichkeit für entsprechende Außenflächen biete. Weiterhin hinterfragt er, ob der nördliche Parkplatz aufgegeben werden solle und wo dann für die wegfallenden Stellplätze Kompensation geleistet werde. Außerdem weist er auf erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hin. Letztlich hinterfragt er die geplante Nutzung der Fläche nördlich der Hannah-Voigt-Straße.

 

Herr Wedrins betont, dass noch keine konkreten Planungen vorlägen.

 

Herr Uhlig bestätigt diese Aussage. Es solle jedoch nun bereits im Vorfeld mittels des Planungsrechts Möglichkeiten zu einer weiteren notwendigen Entwicklung geschaffen werden. Er stellt klar, dass auch die Planänderung eine Bebauung der Hangkante weiterhin ausschließe. Die angesprochene Fläche nördlich der Hannah-Voigt-Straße sei als Erweiterungsfläche der HAWK vorgesehen.

 

Ein Anwohner hinterfragt, ob für eine Erweiterung überhaupt Bedarf bestehe. Frau Fischer bejaht dies und führt aus, dass man sehr glücklich sei, dass es entsprechende Entwicklungsabsichten gebe. Die Kindertagesstätte werde etwa 24 dringend benötigte Plätze schaffen.

 

Frau Stiegel äußert die Befürchtung, dass durch die beabsichtigte Planänderung die Hannah-Voigt-Straße faktisch zu einem Mischgebiet werden könnte. Weiterhin sehe sie das Stellplatzkonzept als unzureichend, da durch eine Erweiterung auch eine höhere Nachfrage und demnach mehr Stellflächen benötigt würden. Herr Uhlig sieht keine Anhaltspunkte, dass das Gebiet zu einem faktischen Mischgebiet werden könnte. Vielmehr sei zu sehen, dass heute schon der Bereich östlich der Hannah-Voigt-Straße gemischte Strukturen aufweise. Auch ein erhöhter Stellplatzbedarf sei nicht erkennbar, da die Erweiterung fast ausschließlich die Quartiersversorgung abdecke.

 

Herr Wedrins fasst die geäußerten Anregungen der Anwohner zusammen: Man sei nicht gegen eine Erweiterung, bitte jedoch darum, eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen.

 

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Frau Dr. Sakowsky verweist auf die Anfrage Ihrer Fraktion in dieser Sache. Im Vorgriff auf Tagesordnungspunkt 11 verliest Herr Dienberg die Antwort der Verwaltung und erläutert diese (Anmerkung des Protokollführers: Die Anfrage sowie die Antwort sind im Ratsinformationssystem hinterlegt).

 

 

 

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

1.       Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungs­beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 210 „Ehem. Zietenkaserne“, Teilplan 4, 4. Änderung „Zietenterrassen“ gefasst.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB erfolgen.

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen des Verfahrens berichtigt.

 

2.       Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 210 „Ehem. Zietenkaserne“, Teilplan 4, 4. Änderung „Zietenterrassen“ wird zugestimmt.

Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Ziele und Zwecke der Planung:

§         Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Vereinsheim, Kindertagesstätte, Schank- und Speisewirtschaft sowie Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

§         Änderung der Lage der Baugrenzen sowie der Flächen für Stellplätze

§         Regelung der baulichen Dichte durch Festsetzung von Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)

§         Regelung der Gebäudehöhen durch Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse sowie der maximalen Gebäudehöhen.

 

5.       Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück des Sportvereines ASC Göttingen, Ehrengard-Schramm-Weg 11, Flurstück 515/1 der Flur 8 der Gemarkung Geismar.

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Nordosten durch die Hannah-Vogt-Straße, südöstlich durch den Von-Baudissin-Platz, südwestlich durch den Ehrengard-Schramm-Weg und im Nordwesten durch eine unbebaute Fläche.

Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 4.064 m².

 

Maßgeblich ist die Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.

 

 
 

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