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Der Ausschuss beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 121, 2. Änderung „Prinzenstraße-Nord“ wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird entsprechend der Plandarstellung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Straßenverkehrsfläche im Bereich der Straße Stumpfebiel ergänzt. Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Ziele und Zwecke der Planung: · Schaffung von vielfältigeren Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude durch die Umwandlung eines Reinen Wohngebietes (WR) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA). · Erhalt und Fortentwicklung der Wohnnutzung am Standort. · Intensivere Ausnutzbarkeit der Grundstücke entsprechend ihrer zentralen Lage in der Innenstadt. · Planungsrechtliche Absicherung von bestehenden Gebäuden und Erweiterungsmöglichkeiten
4. Der Geltungsbereich wird im Norden durch das Gelände des ehemaligen Alten Stadtbades, im Osten durch die Straße Stumpfebiel, im Süden durch die Mühlenstraße und im Westen durch den Leinekanal begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 20/5, 20/6, 22/2, 22/3, 23-26 und 86/1 vollständig sowie 86/2 und 61/3 teilweise - alle Flur 22 Göttingen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
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